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Leitlinie überarbeitet

Was Apotheker für Patienten mit Depression tun können

Vor Kurzem wurde die nationale Versorgungsleitlinie (NVL) unipolare Depression überarbeitet. Neu aufgenommen wurden Online-Programme und Esketamin. Antidepressiva sollen weiterhin nicht sofort zum Einsatz kommen. Neu ist auch ein eigenes Kapitel zur »Apothekerischen Versorgung«.
Daniela Hüttemann
10.10.2022  17:00 Uhr

Auf Interaktionen achten

Neu ist die Empfehlung, dass die Auswahl des Antidepressivums anhand des Sicherheits- und Interaktionsprofils, der Präferenz des Patienten, der Erfahrung des Behandelnden sowie weiteren Kriterien erfolgen soll. Zu Letzteren zählen Verfügbarkeit und Erstattungsfähigkeit, Kontraindikationen, Komorbiditäten, Nebenwirkungsprofil, Ansprechen und Handhabbarkeit. Die Leitlinie empfiehlt also nicht bevorzugt bestimmte Substanzklassen.

Vor Beginn einer medikamentösen Therapie soll mit den Patienten vereinbart werden, wann das Ansprechen der Behandlung bewertet und über das weitere Vorgehen entschieden werden soll. Dieser Zeitpunkt sollte drei bis vier Wochen nach Erreichen der Standarddosis gekommen sein. In der Regel soll die antidepressive Medikation mit einer niedrigen Anfangsdosis begonnen werden. Ebenfalls neu sind umfangreiche Empfehlungen zum Absetzen von Antidepressiva.

Apotheker erhalten eigenes Kapitel

Die NVL enthält zudem einen evidenzbasierten Algorithmus zum Vorgehen bei Nichtansprechen auf Antidepressiva. Dazu gehört auch eine Überprüfung der Adhärenz und gegebenenfalls adhärenzfördernde Maßnahmen. Hier werden auch die Apotheker genannt.

Erstmals gibt es sogar ein eigenes Unterkapitel (14.2.2) zur »Apothekerischen Versorgung«. Neu ist darin die Empfehlung: »Bei Anzeichen für depressive Symptome oder Suizidalität sollen Apotheker aktiv das Gespräch mit den betroffenen Menschen suchen, ihnen Möglichkeiten der Unterstützung aufzeigen, sie zum Annehmen ärztlicher und/oder psychotherapeutischer Hilfe ermuntern und gegebenenfalls weiterleiten.« Den Apothekern kommt somit eine Lotsenfunktion zu.

Begründet wird die Empfehlung damit, dass Apotheken gut erreichbar sind und von den Betroffenen häufig aufgesucht werden. Vor allem soll das pharmazeutische Personal neben dem Verhalten der Patienten auch auf wiederholte Selbstmedikationswünsche nach Johanniskraut, Sedativa, Hypnotika und Analgetika achten.

Als Aufgabenbereiche von Apothekern bei Patienten mit depressiven Störungen werden genannt:

  • Erkennen von Risikopatienten und Krisensituationen und gegebenenfalls Zuweisung in ärztliche Behandlung,
  • Beratung und Information,
  • Interaktionsmanagement (inklusive Selbstmedikation),
  • Medikationsanalyse bei Polymedikation,
  • Adhärenzförderung,
  • Nebenwirkungsmanagement,
  • durch Stationsapotheken/klinische Pharmazie: Visitenbegleitung, therapeutisches Medikamenten-Monitoring, pharmakogenetische Testungen, Psychoedukation (einzeln oder in Gruppen).

An der Version 3.0 der NVL unipolare Depression hat auch die Arzneimittelkommission der deutschen Apotheker (AMK) mitgewirkt.

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