Was ändert sich in der Asthma-Therapie? |
Carolin Lang |
08.09.2020 16:00 Uhr |
Die vierte Version der Nationalen Versorgungs-Leitlinie bei Asthma betont unter anderem, wie wichtig es ist, dass Arzt oder Apotheker bei einer Erstverordnung oder einem Wechsel des Inhalators die korrekte Anwendung erklären. / Foto: Adobe Stock / Pixel-Shot
Nach wie vor gilt bei der Asthma-Therapie der Grundsatz: »So viel wie nötig, jedoch so wenig wie möglich«. Die Asthmakontrolle bildet also die Grundlage für eine Entscheidung zur Therapieanpassung. Das Ziel einer medikamentösen Behandlung ist es, den Status eines kontrollierten Asthmas zu erreichen und diesen aufrechtzuerhalten. Es wird dabei zwischen Bedarfs- und Langzeitmedikation unterschieden.
Neues gibt es in der überarbeiteten NVL zur Bedarfstherapie. Für Asthmatiker ab 12 Jahren ist in Stufe 1 und 2 alternativ zu einem kurzwirkenden β2-Sympathomimetikum (SABA) eine Anwendung der Fixkombination aus einem inhalativen Corticosteroid (ICS) in niedriger Dosis und Formoterol, einem langwirksamen β2-Sympathomimetikum (LABA), möglich. Die Empfehlungen stellen allerdings einen Off-Label-Use dar.
Eine Monotherapie mit einem LABA wird generell nicht empfohlen, da die Wirkstoffgruppe zwar Asthmasymptome lindert, aber nicht die zugrundeliegende Entzündung. Eine Therapie ohne ICS kann daher zu mehr Exazerbationen führen. Sind ICS und LABA indiziert, sollen Betroffene bevorzugt eine Fixkombination erhalten. Monoklonale Antikörper sind erst in der fünften Therapiestufe vorgesehen, gewissermaßen als letzte Möglichkeit, um eine Langzeittherapie mit oralen Corticosteroiden zu vermeiden. Zuvor sollten alle anderen medikamentösen Optionen ausgeschöpft werden.
Medikamentöses Stufenschema für Erwachsene mit Asthma / Foto: Nationale VersorgungsLeitlinie Asthma (4. Auflage)
Zum Einsatz von Antibiotika bei Kindern und Erwachsenen mit Asthma gilt die neue Empfehlung: Wenn es keine hinreichenden Belege für eine bakterielle Infektion gibt, sollen zur Behandlung eines Asthmaanfalls keine Antibiotika eingesetzt werden. Des Weiteren hebt die vierte Fassung der Leitlinie die Bedeutung von Selbsthilfemaßnahmen hervor. Diese können die Angst bei einem Anfall verringern, heißt es. Dazu gehören die Einschätzung vom Schweregrad des Anfalls, der korrekte Einsatz von Bedarfstherapie sowie eine atmungserleichternde Körperhaltung und die dosierte Lippenbremse.
Medikamentöses Stufenschema für Kinder und Jugendliche mit Asthma / Foto: Nationale VersorgungsLeitlinie (4. Auflage)
Für schwangere Asthma-Patientinnen gilt: Die Diagnose Asthma allein begründet nicht die Indikation für einen Kaiserschnitt. Die Patientinnen sollen über die Bedeutung der Asthmakontrolle und die Sicherheit der während der Schwangerschaft fortzuführenden medikamentösen Therapie beraten werden.
Die Nationale Versorgungs-Leitlinie dient als Entscheidungs- und Orientierungshilfe für Ärzte und andere Heilberufler zur Vorgehensweise bei speziellen gesundheitlichen Problemen. Auch Apotheker werden bereits seit Längerem in der NVL Asthma erwähnt. Sie oder der Arzt sollen bei Erstverordnung oder einem Präparate-Wechsel die korrekte Anwendung des Inhalators und die Inhalationstechnik erklären und diese regelmäßig überprüfen. Auch auf die Möglichkeit bei einem rabattvertragsbedingten Austausch pharmazeutische Bedenken anzumelden, weist die Leitlinie eindeutig hin.
Von den Handlungs- und Entscheidungsvorschlägen kann oder muss teilweise abgewichen werden. Herausgeber sind unter anderem die Bundesärztekammer (BÄK), die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) sowie die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF).