Pharmazeutische Zeitung online Avoxa
whatsApp instagram facebook bluesky linkedin xign
Leitlinie überarbeitet

Was ändert sich in der Asthma-Therapie?

Diese Woche wurde die vierte Auflage der Nationalen Versorgungs-Leitlinie (NVL) bei Asthma veröffentlicht. Sie enthält einige Änderungen zum Vorgänger. Was sollten Apotheker zur Versorgung von Asthma-Patienten wissen?
AutorKontaktCarolin Lang
Datum 08.09.2020  16:00 Uhr

Nach wie vor gilt bei der Asthma-Therapie der Grundsatz: »So viel wie nötig, jedoch so wenig wie möglich«. Die Asthmakontrolle bildet also die Grundlage für eine Entscheidung zur Therapieanpassung. Das Ziel einer medikamentösen Behandlung ist es, den Status eines kontrollierten Asthmas zu erreichen und diesen aufrechtzuerhalten. Es wird dabei zwischen Bedarfs- und Langzeitmedikation unterschieden.

Neues gibt es in der überarbeiteten NVL zur Bedarfstherapie. Für Asthmatiker ab 12 Jahren ist in Stufe 1 und 2 alternativ zu einem kurzwirkenden β2-Sympathomimetikum (SABA) eine Anwendung der Fixkombination aus einem inhalativen Corticosteroid (ICS) in niedriger Dosis und Formoterol, einem langwirksamen β2-Sympathomimetikum (LABA), möglich. Die Empfehlungen stellen allerdings einen Off-Label-Use dar.

Eine Monotherapie mit einem LABA wird generell nicht empfohlen, da die Wirkstoffgruppe zwar Asthmasymptome lindert, aber nicht die zugrundeliegende Entzündung. Eine Therapie ohne ICS kann daher zu mehr Exazerbationen führen. Sind ICS und LABA indiziert, sollen Betroffene bevorzugt eine Fixkombination erhalten. Monoklonale Antikörper sind erst in der fünften Therapiestufe vorgesehen, gewissermaßen als letzte Möglichkeit, um eine Langzeittherapie mit oralen Corticosteroiden zu vermeiden. Zuvor sollten alle anderen medikamentösen Optionen ausgeschöpft werden.

Zum Einsatz von Antibiotika bei Kindern und Erwachsenen mit Asthma gilt die neue Empfehlung: Wenn es keine hinreichenden Belege für eine bakterielle Infektion gibt, sollen zur Behandlung eines Asthmaanfalls keine Antibiotika eingesetzt werden. Des Weiteren hebt die vierte Fassung der Leitlinie die Bedeutung von Selbsthilfemaßnahmen hervor. Diese können die Angst bei einem Anfall verringern, heißt es. Dazu gehören die Einschätzung vom Schweregrad des Anfalls, der korrekte Einsatz von Bedarfstherapie sowie eine atmungserleichternde Körperhaltung und die dosierte Lippenbremse.

Für schwangere Asthma-Patientinnen gilt: Die Diagnose Asthma allein begründet nicht die Indikation für einen Kaiserschnitt. Die Patientinnen sollen über die Bedeutung der Asthmakontrolle und die Sicherheit der während der Schwangerschaft fortzuführenden medikamentösen Therapie beraten werden.

Die Nationale Versorgungs-Leitlinie dient als Entscheidungs- und Orientierungshilfe für Ärzte und andere Heilberufler zur Vorgehensweise bei speziellen gesundheitlichen Problemen. Auch Apotheker werden bereits seit Längerem in der NVL Asthma erwähnt. Sie oder der Arzt sollen bei Erstverordnung oder einem Präparate-Wechsel die korrekte Anwendung des Inhalators und die Inhalationstechnik erklären und diese regelmäßig überprüfen. Auch auf die Möglichkeit bei einem rabattvertragsbedingten Austausch pharmazeutische Bedenken anzumelden, weist die Leitlinie eindeutig hin.

Von den Handlungs- und Entscheidungsvorschlägen kann oder muss teilweise abgewichen werden. Herausgeber sind unter anderem die Bundesärztekammer (BÄK), die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) sowie die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF).

Frag die KI
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
 
FAQ
BETA
Menü
Zeit
SENDEN
Wie kann man die CAR-T-Zelltherapie einfach erklären?
Warum gibt es keinen Impfstoff gegen HIV?
Was hat der BGH im Fall von AvP entschieden?
Zeit
GESAMTER ZEITRAUM
3 JAHRE
1 JAHR
Senden
SENDEN
KI
IHRE FRAGE WIRD BEARBEITET ...
KI
KI
UNSERE ANTWORT
QUELLEN
22.01.2023 – Fehlende Evidenz?
LAV Niedersachsen sieht Verbesserungsbedarf
» ... Frag die KI ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln. ... «
Ihr Feedback
War diese Antwort für Sie hilfreich?
 
 
FEEDBACK SENDEN
FAQ
Was ist »Frag die KI«?
»Frag die KI« ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums versehen, in denen mehr Informationen zu finden sind. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung verfolgt in ihren Artikeln das Ziel, kompetent, seriös, umfassend und zeitnah über berufspolitische und gesundheitspolitische Entwicklungen, relevante Entwicklungen in der pharmazeutischen Forschung sowie den aktuellen Stand der pharmazeutischen Praxis zu informieren.
Was sollte ich bei den Fragen beachten?
Damit die KI die besten und hilfreichsten Antworten geben kann, sollten verschiedene Tipps beachtet werden. Die Frage sollte möglichst präzise gestellt werden. Denn je genauer die Frage formuliert ist, desto zielgerichteter kann die KI antworten. Vollständige Sätze erhöhen die Wahrscheinlichkeit einer guten Antwort.
Wie nutze ich den Zeitfilter?
Damit die KI sich bei ihrer Antwort auf aktuelle Beiträge beschränkt, kann die Suche zeitlich eingegrenzt werden. Artikel, die älter als sieben Jahre sind, werden derzeit nicht berücksichtigt.
Sind die Ergebnisse der KI-Fragen durchweg korrekt?
Die KI kann nicht auf jede Frage eine Antwort liefern. Wenn die Frage ein Thema betrifft, zu dem wir keine Artikel veröffentlicht haben, wird die KI dies in ihrer Antwort entsprechend mitteilen. Es besteht zudem eine Wahrscheinlichkeit, dass die Antwort unvollständig, veraltet oder falsch sein kann. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der KI-Antworten.
Werden meine Daten gespeichert oder verarbeitet?
Wir nutzen gestellte Fragen und Feedback ausschließlich zur Generierung einer Antwort innerhalb unserer Anwendung und zur Verbesserung der Qualität zukünftiger Ergebnisse. Dabei werden keine zusätzlichen personenbezogenen Daten erfasst oder gespeichert.

Mehr von Avoxa