Warum die BMG-Reformpläne die Apotheken schwächen |
BMG-Plan: »Erweiterte Vertretungsmöglichkeiten für erfahrene PTA in Filial- und Zweigapotheken
bei Nutzung technischer Einrichtungen zur Videokonsultation (Telepharmazie).«
Dazu die ABDA: »Pharmazeutisch-technische Assistentinnen und Assistenten sind eine unverzichtbare
Berufsgruppe in jeder Apotheke. Ihre Ausbildung entspricht aber nicht den Anforderungen, die für eine Apothekenleitung benötigt werden. Apothekerinnen und Apotheker sind studierte und approbierte Expertinnen und Experten der Arzneimitteltherapie – komplexe Beratungsfälle können nur sie bearbeiten. Die Apothekenbetriebsordnung regelt daher klar, dass ein Apotheker jederzeit zugegen sein muss. Schließlich kann es jederzeit zu Nachfragen oder Interventionen kommen, bei denen ein profundes pharmazeutisches Wissen benötigt wird. Patientinnen und Patienten können sich darauf verlassen, dass immer eine approbierte Fachkraft anwesend ist, die möglicherweise auftretenden Probleme zusammen mit der PTA lösen kann. Dieses pharmazeutische Sicherheitsnetz ist auch für berufserfahrene PTA unverzichtbar.«
BMG-Plan: »Reform der Apothekenvergütung, um Honoraranreize für strukturschwache Standorte zu schaffen.«
Dazu die ABDA: »Die Ampel-Koalition hat schon mehrfach angekündigt, dass man die Apothekenvergütung umverteilen müsse. Ziel ist es offenbar, dass Apotheken in strukturschwachen Regionen eine bessere Vergütung erhalten als Apotheken in Städten. Dass nur die Apotheken in strukturschwachen Regionen wirtschaftlich unter Druck stehen, ist eine Fehlannahme des Ministeriums. Auch in den Großstädten Deutschlands geht die Apothekenzahl seit Jahren zurück. Dies belegt, dass alle Apotheken in Deutschland wirtschaftlich unter Druck stehen und Neugründungen immer unattraktiver werden. Die Tariflöhne in Apotheken, die Inflationsrate und alle anderen Kosten sind in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen – das für alle Apotheken geltende Fixhonorar ist auf dem Stand von 2013. Somit brauchen die Apotheken im gesamten Bundesgebiet zunächst eine deutliche Anpassung des Festzuschlags, bevor über neue, zusätzliche Elemente im Apothekenhonorar überhaupt diskutiert werden kann.«