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Elektronische Gesundheitskarte

Warum der E-Medikationsplan bislang floppt

Seit Juli 2020 können Versicherte auf ihrer elektronischen Gesundheitskarte (eGK) einen elektronischen Medikationsplan (EMP) speichern lassen. Ärzte und Apotheker können diesen beschreiben. Recherchen der PZ zeigen aber, dass der EMP fast gar nicht genutzt wird. Das Problem: Das technische Verfahren ist kompliziert und mit einer PIN-Freischaltung durch die Kassen verbunden. Erst mit der zweiten Generation könnte der EMP populärer werden.
Benjamin Rohrer
26.02.2021  18:00 Uhr
Warum der E-Medikationsplan bislang floppt

In vielen Ländern ist ein elektronischer Medikationsplan bereits seit Jahren gelebte Praxis. In Frankreich gibt es beispielsweise das »Dossier pharmaceutique«, auf das alle Ärzte und Apotheker zugreifen, um somit die Medikation (Rx und OTC) des jeweiligen Patienten bewerten zu können. In Deutschland gibt es eine solche interprofessionelle Beurteilung der Medikation der Patienten flächendeckend nicht. Das ARMIN-Projekt in Sachsen und Thüringen ermöglicht zwar den digitalen Austausch zwischen den Heilberuflern, auf Bundesebene kommen solche Modelle allerdings nicht zur Anwendung.

Dabei wäre dies – zumindest rein technisch gesehen – seit einigen Monaten möglich. Denn seit Juli 2020 haben GKV-Versicherte, die mindestens drei systemisch wirkende, zu Lasten der GKV verschriebene Arzneimittel dauerhaft anwenden, einen gesetzlich etablierten Anspruch auf die Erstellung und den Ausdruck des Medikationsplans sowie die Speicherung auf dem Chip der eGK. Sowohl Ärzte als auch Apotheker dürfen hier Daten eintragen. Seit dem vergangenen Herbst ist dies zumindest in den Arztpraxen und Apotheken auch technisch möglich – denn mit den zur Telematik-Infrastruktur (TI) gehörenden Kartenlesern können die Heilberufler die eGK-Chips beschreiben. Die Apothekensoftware-Anbieter haben die entsprechenden Software-Module schon im vergangenen Jahr zur Verfügung gestellt. Die PZ hatte ausführlich darüber berichtet.

Kassen geben PIN-Nummern nur auf Anfrage raus

Allerdings können die Versicherten ihre Karten nicht ohne eigenes Bemühen für den E-Medikationsplan nutzen. Denn damit Ärzte und Apotheker auf die Karten zugreifen können, benötigen die Patienten eine PIN-Nummer, mit dem sie den Speicher in der Praxis/Apotheke freigeben. Diesen PIN bekommen die Versicherten nur auf Anfrage bei ihrer Krankenkasse. Anfragen der PZ bei vier großen Krankenkassen zeigen, dass bislang nur in wenigen Fällen solche PIN-Nummern an Versicherte ausgegeben wurden.

Die Barmer GEK beispielsweise, die bundesweit rund 9 Millionen Versicherte hat, hat einem Sprecher zufolge bislang PINs »im vierstelligen Bereich« ausgegeben. Hinzu kommt, dass bei der Barmer vor dem PIN-Versand derzeit noch wegen »strenger Sicherheitsstandards« eine persönliche Authentifizierung in einer Geschäftsstelle nötig ist. In Kürze werde man aber zusätzlich eine digitale Verifizierung anbieten, so der Barmer-Sprecher. Ein Sprecher der TK (rund 11 Millionen Versicherte) nannte keine konkrete Zahl von verteilten PIN-Nummern. Allerdings: Da das Interesse unserer Versicherten noch nicht so stark ausgeprägt ist, dürfte es sich dabei allerdings eher um einen kleineren Teil unserer Versicherten handeln.

Ein Sprecher der DAK (rund 5,6 Millionen Versicherte) erklärte, dass man bislang PINs im »niedrigen zweistelligen Bereich« an die Versicherten versendet habe. Auch die AOK Baden-Württemberg erklärte gegenüber der PZ, dass Versicherte zur Freischaltung des eGK-Speichers persönlich in einer Filiale erscheinen müssen. Eine konkrete Nutzungszahl nannte der AOK-Sprecher nicht, das Interesse der Versicherten sei aber »eher verhalten«.

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