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Grippeimpfung

Warten auf den Schiedsspruch

Die Apothekerschaft muss sich derzeit in Geduld üben. Nicht nur der Gesetzentwurf zur Apothekenreform lässt auf sich warten, sondern auch der Schiedsspruch zur künftigen Vergütung von Grippeimpfungen in Apotheken.
Anne Orth
05.04.2024  16:28 Uhr

Bereits im Herbst vergangenen Jahres hatte der Deutsche Apothekerverband (DAV) den »Vertrag zur Durchführung und Abrechnung von Schutzimpfungen durch Apotheken nach § 132 Absatz 1a SGB V« bezüglich der Grippeschutzimpfung gekündigt. Und zwar mit Wirkung zum 31. März 2024. Da sich DAV und GKV-Spitzenverband nicht bis Ende 2023 über die Höhe der Vergütung für Grippeimpfungen in Apotheken einigen konnten, rief der DAV die Schiedsstelle an. Diese sollte laut ABDA bis Ende März über einen neuen Vertrag entscheiden. Der gekündigte Vertrag gelte in jedem Fall bis zum 30. Juni 2024, hieß es.

Die Frist Ende März ist jedoch verstrichen. Doch bisher hat die Schiedsstelle noch nicht entschieden, wie viel Apothekerinnen und Apotheker ab Juli 2024 für Grippeschutzimpfungen erhalten sollen. Eine Nachfrage beim DAV ergab, dass der erste Verhandlungstermin für den 22. April angesetzt ist. Die Schiedsstelle selbst wollte sich nicht dazu äußern, warum der Termin für die erste Verhandlung erst in mehr als zwei Wochen stattfinden soll. Die Gespräche seien vertraulich, hieß es auf Nachfrage der PZ.

DAV erwartet bessere Vergütung

Klar ist zumindest, was der DAV vom Schiedsspruch erwartet – und zwar eine deutliche Verbesserung der derzeitigen Vergütung, wie der Verband auf Nachfrage der PZ mitteilte. Diese müsse mindestens auf das Niveau der ärztlichen Kolleginnen und Kollegen angehoben werden. Zusätzlich fordert der DAV eine bessere Pauschale für Verbrauchsmaterial und eine Verwurfsregelung, die gerade bei Efluelda® wirtschaftliche Verluste bei nicht komplettem Verbrauch einer Packung vermeidet. Wenn dies nicht durchzusetzen sei, erwartet der Verband, dass Apotheken Grippeschutzimpfungen auf Preisbasis der Einzelpackung abrechnen können, hieß es.

Seit Oktober 2022 dürfen Apothekerinnen und Apotheker nach einer speziellen Fortbildung bundesweit in der Regelversorgung gegen Influenza impfen. Für die Durchführung und Dokumentation erhalten Apotheken pro Impfung 7,60 Euro, für Nebenleistungen 2,40 Euro. Dazu kommt 1 Euro für die Beschaffung des Impfstoffs. Laut DAV ließen sich in der Saison 2022/2023 mehr als 60.000 Menschen in 1200 Apotheken gegen Grippe impfen.

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