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Pharmazeutische Dienstleistungen

Warnen die hessischen Hausärzte ihre Patienten vor Apotheken?

In Internetforen kursiert derzeit ein Dokument, das mit einem Logo des Hessischen Hausärzteverbandes gekennzeichnet ist. In dem Dokument wird Patienten davon abgeraten, die neuen pharmazeutischen Dienstleistungen wahrzunehmen, weil Apotheker nicht genug ausgebildet seien. Ursula Funke, Präsidentin der Hessischen Landesapothekerkammer, ist verägert.
Benjamin Rohrer
30.06.2022  13:30 Uhr

In zahlreichen Internetforen wird derzeit ein Dokument geteilt, das mit einem Logo des Hausärzteverbandes Hessen gekennzeichnet ist. In dem Papier sprechen sich die Mediziner gegen die Inanspruchnahme von pharmazeutischen Dienstleistungen aus. Im Titel hat der Hausärzteverband den im Heilmittelwerbegesetz fixierten Patientenhinweis zur Apotheker- und Arzt-Konsultation entscheidend abgeändert: »Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie Ihren Arzt oder Ihre Ärztin.«

Ferner heißt es auf dem Info-Blatt, dass sich die Patienten »nach einer Gesetzesänderung (…) jetzt auch in Apotheken« zu ihrer medikamentösen Therapie beraten lassen können. Und weiter: »Doch Vorsicht! Die neuen Regelungen kosten nicht nur Ihre Krankenkassen 90 Euro, sie sorgen auch dafür, dass Apotheken sich in unsere fundierten ärztlichen Therapien einmischen – ohne tiefere medizinische Kenntnisse und ohne ein entsprechendes Studium.« Die ersten und »einzig richtigen« Ansprechpartner für die medikamentöse Behandlung seien weiterhin die verordneten Ärzte, heißt es weiter.

Verband antwortet nicht auf Anfragen

Ob das Info-Blatt tatsächlich vom Hausärzteverband stammt, ist allerdings nicht nachzuvollziehen. Auf seiner Internetseite hat der Verband das Papier nicht veröffentlicht. Allerdings wurde dort schon Mitte Juni eine Pressemitteilung veröffentlicht, in der sich der Verband darüber beschwert, dass die Apotheken »massiv in den hausärztlichen Leistungskatalog eingedrungen« seien. Auf mehrere Nachfragen der PZ zu der Patienten-Info reagierte der Hausärzteverband nicht.

Kammerpräsidentin Funke ist verärgert

Ursula Funke, Präsidentin der Landesapothekerkammer Hessen, ist verärgert. Gegenüber der PZ erklärte sie: »Die Aussagen sind fernab jeglicher Realität. Wir Apotheker sind schon lange in §20 ApoBetrO zur Beratung zur Arzneimittelversorgung verpflichtet. Medikationsanalysen werden seit Jahren in vielen Projekten - ich nenne nur ATHINA, Apo-AMTS - durchgeführt und kein Arzt oder keine Ärztin hat sich je darüber beschwert. Wenn wir uns ARMIN anschauen, das ursprüngliche ABDA-KBV-Modell, das von Apothekern UND Ärzten erarbeitet wurde, klappte hier die Zusammenarbeit hervorragend, und das zum Wohle des Patienten, denn hierum geht es. Die jetzigen Diffamierungen sind der Tatsache geschuldet, dass es die honorierten pharmazeutischen Dienstleistungen gibt. Es geht nur ums Geld und nicht um die bessere Versorgung der Patienten, was unsere gemeinsame Aufgabe vor Ort ist.«

Schiedsspruch enthält bereits Qualitätsvorgaben

Funke ist insbesondere über die Aussage verärgert, dass Apotheker nicht ausreichend ausgebildet seien. »Gerne stelle ich den Vertretern des Hausärzteverbands unser Studium vor und ich bin sicher, dass auch beispielsweise der Frankfurter Lehrstuhlinhaber der Pharmakologie Prof. Achim Schmidtko, der Apotheker und Arzt ist, seinen ärztlichen Kollegen Nachhilfe gibt. Wir als Kammer arbeiten im Rahmen der Ausbildung und Weiterbildung hervorragend mit dem Institut für Allgemeinmedizin zusammen, hier lernen sich (angehende) Ärzte und (angehende) Apotheker gegenseitig schätzen und ergänzen sich bestens«, so die Kammerpräsidentin.

Klar ist: Schon im schriftlichen Schiedsspruch zu den Dienstleistungen wird festgeschrieben, dass nur Apothekerinnen und Apotheker mit gewisser Qualifikation die vergütete Medikationsberatungen anbieten dürfen. Darauf weist auch Funke hin: »Zwischen DAV und GKV Spitzenverband wurden die Voraussetzungen zur Erbringung der erweiterten Medikationsberatung geregelt, indem gerade die Approbation allein nicht ausreicht, sondern die Weiterbildung Allgemeinpharmazie oder der Nachweis einer entsprechenden Fortbildung Voraussetzung ist.«

Wie geht es weiter in der Zusammenarbeit?

Trotz des Ärgers will die Kammerpräsidentin im Land weiterhin dafür sorgen, dass Apotheker und Ärzte gut zusammenarbeiten. »Das Dokument hat mich massiv verärgert und es konterkariert unsere gemeinsame heilberufliche Aufgabe, für eine gute und sichere Versorgung der Patienten zu sorgen. Öffentliche Polemik und Diffamierungen, Unwahrheiten und Neid führen nicht weiter, sondern schaden beiden Heilberufen. Manche Ärztevertreter haben immer noch nicht verstanden, dass wir gerade in der ambulanten Versorgung vor Ort in einem Boot sitzen und unsere Konkurrenz bei von Fremdkapital gesteuerten Plattformen sitzt, die die Patienten aus den Praxen und aus den Apotheken abziehen. Wir brauchen wieder eine vertrauensvolle und sachorientierte Zusammenarbeit zum Wohle der Patienten.«

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