Warken plant Versandverbot für Cannabis |
Alexander Müller |
14.07.2025 14:04 Uhr |
Dem BMG ist nicht entgangen, dass es immer mehr telemedizinische Plattformen gibt, über die Cannabisblüten ohne persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt bezogen werden können. In vielen Fällen lassen sich mit ein paar Klicks Fragebögen beantworten, um an ein Rezept zu kommen. Die Bestellung bei einer kooperierenden Versandapotheke kann meist sofort ausgelöst werden. Die Patienten hätten in diesen Fällen weder persönlichen Kontakt zu einem Arzt noch zum pharmazeutischen Personal der Apotheke, moniert das BMG.
Im Referentenentwurf heißt es zur Begründung: »Hierbei muss berücksichtigt werden, dass es sich bei Cannabisblüten zu medizinischen Zwecken um ein Arzneimittel mit Suchtrisiko und weiteren gesundheitlichen Risiken, insbesondere Auswirkungen auf die Gehirnentwicklung bei jungen Menschen handelt und dass dieses Arzneimittel ohne arzneimittelrechtliche Zulassung verkehrsfähig ist und somit ausschließlich in der non-label-Anwendung ohne eine im Rahmen einer Zulassung überprüfte wissenschaftliche Evidenz aus klinischen Studien an Patientinnen und Patienten verschrieben wird.«
Das will das BMG so nicht mehr laufen lassen und »besondere Maßnahmen zur Gewährleistung einer sicheren Arzneimittelversorgung und damit zugleich der Patientensicherheit« umsetzen. Ziel des Gesetzes sei die Korrektur der Fehlentwicklung bei gleichzeitiger Sicherstellung der Versorgung von Patienten mit schwerwiegenden Erkrankungen.
Zuletzt hatte schon der Verband der Cannabis versorgenden Apotheken (VCA) ein Rechtsgutachten erstellen lassen, das sich kritisch mit der Plattform-Praxis auseinandersetzt. Demnach könnten sich Apothekerinnen und Apotheker sogar nach heutiger Lesart schon strafbar machen, wenn sie aktiv mit Plattformen kooperieren und Cannabis-Rezepte beliefern, die allein auf Grundlage von Fragebögen ausgestellt wurden. Und das Landgericht München I hat in einem aktuellen Fall entschieden, dass Telemedizin bei Cannabis per se keine Option ist.