| Cornelia Dölger |
| 11.01.2026 11:02 Uhr |
Nach der Attacke von US-Gesundheitsminister Kennedy setzte sich Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) in einem Statement zur Wehr. Während der Corona-Pandemie habe es »zu keiner Zeit eine Verpflichtung der Ärzteschaft« gegeben, Impfungen gegen Covid 19 durchzuführen. / © Imago/Mike Schmidt
Kennedy spricht in dem Post auf der Plattform X von angeblichen Strafverfahren gegen Ärzte und Patienten, die sich während der Pandemie nicht an die Masken- und Impfpflicht in Deutschland gehalten hätten. Der US-Minister wirft der Bundesregierung vor, die Rechte der Patienten missachtet zu haben. Er habe daher einen Brief an Gesundheitsministerin Warken geschickt. Den Nachnamen der Bundesministerin gibt Kennedy dabei falsch mit »Workin« an.
Zusammen mit dem Post verschickte Kennedy ein Video, in dem er Strafverfahren im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie angreift. Aktuell laufen in Deutschland mehrere Verfahren wegen Betrugs mit Masken und gefälschter oder missbräuchlich verwendeter Impfausweise.
Am Samstag reagierte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) auf die Attacke. Warken wies die Vorwürfe in einem Statement entschieden zurück und erklärt, die Einlassungen des US-Gesundheitsministers entbehrten jeglicher Grundlage, sie seien »faktisch falsch und zurückzuweisen«. Warken bot an: »Das erläutere ich ihm gerne auch persönlich.« Während der Corona-Pandemie habe es »zu keiner Zeit eine Verpflichtung der Ärzteschaft« gegeben, Impfungen gegen Covid 19 durchzuführen.
In Deutschland gelte grundsätzlich die verfassungsrechtlich geschützte ärztliche Therapiefreiheit. »Wer aus medizinischen, ethischen oder persönlichen Gründen keine Impfungen anbieten wollte, machte sich weder strafbar, noch mussten Sanktionen befürchtet werden. Es gab kein Berufsverbot oder Geldstrafe, wenn nicht geimpft wurde«, so die Ministerin. Ärztinnen und Ärzte entschieden eigenverantwortlich über die Therapien, der Leistungsumfang basiere auf wissenschaftlich nachgewiesener Evidenz und werde nicht politisch festgelegt. Ebenso seien die Patientinnen und Patienten bei Therapien frei in ihrer Entscheidung.
Es sei vielmehr strafrechtlich gegen Betrug und Urkundenfälschung vorgegangen worden, etwa bei falschen Impfnachweisen oder unechten Masken-Attesten, so Warken.
Auch der ehemalige Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) reagierte auf die Vorwürfe des US-Gesundheitsministers. »In Deutschland werden Ärzte für falsche Atteste nicht von der Regierung bestraft. Bei uns sind die Gerichte unabhängig«, schrieb Lauterbach auf X und riet Kennedy, sich auf die Baustellen in der US-Gesundheitspolitik zu konzentrieren.
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