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Verordnung via Telemedizin

Wann dürfen Cannabisrezepte abgelehnt werden?

Apotheken sehen sich zusehends mit telemedizinischen Verordnungen für Cannabisblüten konfrontiert. Worauf ist bei Cannabisverordnungen allgemein zu achten und in welchen Fällen muss die Belieferung abgelehnt werden? Tipps aus der Praxis.
AutorKontaktDaniela Hüttemann
Datum 18.02.2025  16:20 Uhr
Die entscheidende Frage: Ist der Arzt für Rückfragen erreichbar?

Die entscheidende Frage: Ist der Arzt für Rückfragen erreichbar?

Entscheidend ist für Spading und Clausen die Frage: Erreiche ich den verordnenden Arzt bei Rückfragen? Falls nicht, kann beziehungsweise muss die Apotheke sogar die Abgabe verweigern. Es gebe seriöse und unseriöse Anbieter im Markt. »Da erreiche ich dann manchmal nur eine Hotline und bekomme gesagt, ich solle die Sorte in die ändern, die ich eben bekomme, ohne mit dem Arzt verbunden zu werden – das lehne ich ganz klar ab.« Clausen hofft auf eine stärkere Regulierung der Telemedizin-Anbieter.

Spading berichtete über einen Selbstversuch auf einer bekannten Plattform. Es habe keine zehn Minuten gedauert, bis sie sich durch Symptom-Fragebogen zur Eigendiagnose durchgeklickt hatte, kurz über die Suchtgefahr aufgeklärt wurde und sich eine Sorte aus dem Katalog ausgesucht hatte. Sie musste lediglich ihren Hausarzt angeben und den Personalausweis scannen. »Dann ging es super schnell, bis das Rezept ausgestellt war – ohne Arztgespräch, das hätte 39 Euro extra gekostet.«

Als Apotheke Sorte und Anwendung vorschlagen

Bei aller Kritik an den telemedizinischen Cannabisverordnern: Ein hoher medizinischer Bedarf sei offenbar da. Die Apotheke sei dann oft der erste Anlaufpunkt, berichtete Clausen – nicht nur für die Patienten (wie bekomme ich ein Rezept?), sondern auch für Ärzte, die fragen, wie, was und in welcher Dosierung sie verordnen können. Für diese bietet die Kassenärztliche Bundesvereinigung Informationen.

Zur Recherche empfahl Clausen Fachportale, über die man in der Regel per DocCheck-Passwort Zugang erhalte, zum Beispiel vom Verband der Cannabis versorgenden Apotheken (VCA), der Deutschen Medizinalcannabis-Gesellschaft (DMCG), dem Bund Deutscher Cannabis-Patienten (BDCan) und der Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin (ACM). Zudem empfahl er die Informationen der Hersteller und spezialisierten Importeure und Großhändler. Umfangreiche Informationen, allerdings ungeprüft, über Kultivare samt ihrer Genetik und ihre Geschmäcke gebe es unter flowzz.com. Direkt auf der Landing-Page gibt es eine Übersicht über medizinische Cannabisblüten aus der Apotheke. Die Seite ist unter Anwendern bekannt und beliebt. »Hier müssen Sie jedoch die Validität überprüfen und mit Fachmedien abgleichen«, warnte der Apotheker.

»Sie als Apotheker und Apothekerin wählen meist das richtige Präparat aus, das der Arzt dann verordnet – wo können wir das sonst?«, meinte Clausen. »Man muss sich einarbeiten und viel Aufklärungsarbeit leisten, aber das macht auch Spaß und motiviert, wenn man Patienten so eng begleiten kann.« 

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