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Wann darf die Apotheke ein E-Rezept korrigieren?

Zwar sind die Offizinen hierzulande schon seit Herbst 2022 E-Rezept-ready. Doch im Apothekenalltag tauchen immer mal wieder Fragen auf. Einige Antworten liefert der Deutsche Apothekerverband (DAV) in einem FAQ-Dokument. 
AutorKontaktJennifer Evans
Datum 18.10.2023  18:00 Uhr
Welche E-Rezepte sollte eine Offizin nicht bedienen?

Welche E-Rezepte sollte eine Offizin nicht bedienen?

Vorsicht ist laut DAV jedoch bei E-Rezepten geboten, auf denen neben der PZN auch noch Bezeichnung, Darreichungsform, Wirkstoffstärke und Packungsgröße sowie Menge des Mittels angegeben sind. Weichen diese nämlich von den Angaben im ABDATA-Artikelstamm ab, könnten die Kassen aufgrund einer unklaren Verordnung retaxieren.

Nicht bekannt ist demnach, ob die Warenwirtschaftssysteme überhaupt Angaben aus dem E-Rezept oder nur Informationen zur PZN aus dem Artikelstamm anzeigen. Es besteht also die Gefahr, dass beispielsweise bei einer Umgruppierung der Normpackungsgrößen innerhalb des Quartals alle betroffenen Verordnungen widersprüchlich werden. Und in dem Fall wird wieder eine Rücksprache mit dem Arzt erforderlich. Im Zweifelsfall sollten die Apotheken also solche E-Rezepte nicht bedienen, rät der DAV.

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