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Versorgung mit Krebsmedikamenten

VZA pocht auf Regionalprinzip bei Zytostatika

Der Verband der Zytostatika herstellenden Apotheker (VZA) sieht den Zentralismus in der Zytostatikaversorgung als Gefahr und fordert ein gesetzliches Regionalprinzip.
Ev Tebroke
20.12.2019  15:22 Uhr

Regional statt zentral: Vor dem Hintergrund des neuen Verdachts auf Betrug bei der Versorgung mit onkologischen und parenteralen Zubereitungen fordert der Verband der Zytostatika herstellenden Apothekerinnen und Apotheker (VZA) eine zwingende regionale Versorgung in der örtlichen Apotheke. Der Gesetzgeber solle nur noch die ortsnahe pharmazeutische Versorgung und Betreuung von Krebspatienten zuzulassen, statt auf eine Versorgung durch Herstellungsbetriebe zu setzen. Ein solches Regionalprinzip sei bei anderen pharmazeutisch anspruchsvollen Aufgaben wie der Klinik- und Heimversorgung bereits gesetzlich geregelt, teilte der Verband heute mit.

»Wir fordern schon lange vom Gesetzgeber das Regionalprinzip in der Zytostatikaversorgung, weil die enge, kommunikative Zusammenarbeit zwischen dem behandelnden Arzt und der versorgenden Apotheke zwingend ist«, so VZA-Präsident Klaus Peterseim. Das Apothekengesetz solle eine Kooperation nur noch erlauben, wenn die öffentliche Apotheke die Zubereitung in der Regel innerhalb von 90 Minuten ab Herstellungsbeauftragung durch den Arzt liefern kann. Zudem müssten selbstherstellende Apotheken  gegenüber Apotheken, die nur von Dritten beliefert werden, ihrer fachlichen Kompetenz und besonderen Leistungsstärke entsprechend berücksichtigt werden, so der VZA.

In Norddeutschland laufen aktuell Ermittlungen wegen des Verdachts eines Abrechnungsbetrugs mit Krebsmedikamenten in Millionenhöhe. Insgesamt richten sich die Ermittlungen nach Angaben der Nachrichtenagentur dpa derzeit gegen 14 Beschuldigte, darunter neun Ärzte, drei Apotheker und zwei Geschäftsführer von Pharmafirmen. Im Zentrum der Ermittlungen steht demnach ein Hamburger Hersteller von Zytostatika.

Kritische Abhängigkeitsverhältnisse

Für Peterseim kommen die neuen Fälle »kaum überraschend«. Er sieht sie als Konsequenz von Abhängigkeitsverhältnissen in der Versorgungssteuerung zulasten der ortsnahen Versorgung mit Zytostatika. Im Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) sei eine orts- und zeitnahe multiprofessionelle Versorgung mit häufig kurzfristig benötigten oder veränderten hochpreisigen Sterilrezepturen leider nicht ausreichend geregelt worden, bedauert er. Künftig müsse gewährleistet werden, dass die toxischen, hochsensiblen und teilweise nur kurz haltbaren parenteralen Zubereitungen auf kurzen Wegen zum anwendenden Arzt gelangen. Dadurch ließen sich laut VZA-Präsident auch nicht an der Versorgungsqualität orientierte Fehlsteuerungen und Systemmissbrauch vermeiden.

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