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EuGH–Entscheidung

Vorrang für gemeinnützige Organisationen bei Notfalltransporten

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Position von Hilfsorganisationen wie dem Deutschen Roten Kreuz beim Transport von Notfallpatienten gestärkt. Bei der Betreuung und Versorgung von Notfallpatienten im Rettungswagen handele es sich um Gefahrenabwehr, entschied das oberste EU-Gericht am heutigen Donnerstag in Luxemburg.
PZ
dpa
21.03.2019  13:04 Uhr

Die Aufträge dafür könnten deshalb nach EU-Recht auch ohne öffentliche Ausschreibung an gemeinnützige Organisationen vergeben werden. Diese dürfen demnach nicht auf Gewinn ausgerichtet sein und müssen anfallende Gewinne in ihre soziale Arbeit investieren. Das Urteil ist ein Rückschlag für private Anbieter, die versuchen, ihre Position auf dem in Deutschland bislang von Hilfsorganisationen dominierten Markt auszubauen.

Konkret ging es in dem Urteil um die Vergabe des Rettungsdiensts in Solingen. Die Stadt hatte vier Hilfsdienste aufgefordert, Angebote abzugeben. Das DRK und der Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) erhielten schließlich den Zuschlag. Dagegen klagte die private Falck-Unternehmensgruppe aus Dänemark, die sich nicht hatte bewerben können. Der EuGH hielt die Auftragsvergabe an gemeinnützige Organisationen bei Notfalltransporten jedoch für rechtlich unbedenklich. Allerdings dürfe die Ausnahmeregelung nicht über das unbedingt notwendige Maß hinaus ausgeweitet werden. Für Krankentransporte, die kein Notfall seien, gelte sie nicht. 

Das DRK begrüßt die Entscheidung. »Der qualifizierte Krankentransport und die Notfallrettung in einem Rettungswagen sind sowohl für den Zivil- und Katastrophenschutz als auch für die Gefahrenabwehr in Deutschland von elementarer Bedeutung«, betonte DRK-Präsidentin Gerda Hasselfeldt. Dies dürfe nicht dem privatwirtschaftlichen Markt überlassen werden.

Rettungsdienste - ein Milliardenmarkt

Die Rettungsdienste sind ein Milliardenmarkt. Die Ausgaben der Krankenkassen steigen in diesem Segment seit Jahren kräftig. Von 2002 bis 2017 haben sich die Kosten von gut 800 Millionen Euro auf etwa 2,3 Milliarden Euro nahezu verdreifacht. Eine weitere Milliarde Euro mussten die Krankenkassen 2017 für den Einsatz von Notarztwagen ausgeben.

Die Zahl der Notfalltransporte nimmt kontinuierlich zu. Zuletzt hat die Bundesanstalt für Straßenwesen die Entwicklung in den Jahren 2012 und 2013 analysiert. Damals gab es bundesweit rund 12 Millionen Einsätze pro Jahr. 1998/99 waren es nur rund 9,9 Millionen Einsätze gewesen. Falck schätzt, dass die Zahl der Einsätze von Rettungswagen inzwischen auf 14 Millionen im Jahr gestiegen ist.

Die Falck-Unternehmensgruppe aus Dänemark bezeichnet sich als das größte private Rettungsdienstunternehmen in Deutschland. Seit 2010 sind die Dänen hierzulande aktiv und haben mittlerweile in acht Bundesländern Standorte und insgesamt 550 Rettungswagen im Einsatz. Zum Vergleich: Für das DRK sind in Deutschland 4700 Fahrzeuge unterwegs. Falck wollte mit der Klage vor dem Oberlandesgericht (OLG) in Düsseldorf verhindern, dass der Markt künftig nur noch zwischen der öffentlichen Hand und den Hilfsorganisationen aufgeteilt wird. Umstritten war die Auslegung einer EU-Vergaberichtlinie von 2014. Sie sieht vor, dass Dienstleistungen des Katastrophen- und Zivilschutzes sowie der Gefahrenabwehr ohne Ausschreibung an gemeinnützige Organisationen vergeben werden dürfen. Das OLG wollte von den Luxemburger Richtern wissen, ob Notfalltransporte von Kranken zu den Ausnahmen gehören und welche Voraussetzungen ein Hilfsdienst erfüllen muss, um als gemeinnützig anerkannt zu werden.

 

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