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Covid-19-Impfstoffe

Vor den Feiertagen frühzeitig Impfstoff bestellen

Vor den Weihnachtsfeiertagen und um den Jahreswechsel gelten besondere Regelungen für die Bestellung und Lieferung der Covid-19-Impfstoffe. Apothekenteams müssen diese rechtzeitig bestellen. Darauf weist der Deutsche Apothekerverband (DAV) hin.
AutorPZ
Datum 08.12.2023  11:40 Uhr

Apotheken müssen Covid-19-Impfstoffen für die 51. und für die 52. Kalenderwoche zusammen bestellen. Das macht der DAV in einer Information deutlich und weist daraufhin, dass separate Verordnungen nicht erforderlich sind. Impfstoffbestellungen für beide Kalenderwochen müssen am Dienstag, 12. Dezember 2023, bis spätestens 12 Uhr in der Apotheke sein. Die Apothekenteams müssen die Impfstoffe bis spätestens 18 Uhr beim pharmazeutischen Großhandel bestellen.

Der Zwei-Wochen-Bedarf wird ab Montag, 18. Dezember 2023, ausgeliefert. In der Woche vom 25. bis zum 29. Dezember liefert der pharmazeutische Großhandel hingegen keine Impfstoffe aus, informiert der DAV.

Impfstoffe für erste Woche 2024 bis 19. Dezember bestellen

Besonderheiten gelten auch für Bestellungen für die erste Kalenderwoche im neuen Jahr. Impfstoffbestellungen der Leistungserbringer für die erste Kalenderwoche 2024 müssen bereits am Dienstag, 19. Dezember 2023, bis 12 Uhr in der Apotheke sein. Spätestens bis 18 Uhr müssen sie beim pharmazeutischen Großhandel eingegangen sein. Ausgeliefert werden diese Bestellungen laut DAV erst am Dienstag, 2. Januar 2024.

Der DAV weist außerdem darauf hin, dass der Impfstoff Spikevax® bivalent Original/Omicron BA.4-5 (50 µg/50 µg)/ml ab dem 22. Dezember 2023 in Deutschland nicht mehr zur Verfügung steht, da die Haltbarkeit aller zentral beschaffter Chargen des Impfstoffs am 21. Dezember ausläuft. Apothekenteams müssen diesen Impfstoff nach Ablauf der Haltbarkeit entsorgen.

Für die Bestellungen stehen nach Angaben des DAV folgende Covid-19-Impfstoffe für öffentliche Apotheken, Vertrags-, Privat-, Betriebsärzte und Ärzte in Krankenhäusern sowie für den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) zur Bestellung zur Verfügung.

  • Comirnaty® Original/Omicron BA.4-5 (15/15 µg)/Dosis
  • Comirnaty® Original/Omicron BA.4-5 für Kinder (5 bis 11 Jahre)
    (5/5 µg)/Dosis
  • Comirnaty® Omicron XBB.1.5 30 µg/Dosis
  • Comirnaty® Omicron XBB.1.5 für Kinder (5 bis 11 Jahre) 10 µg/Dosis
  • Comirnaty® Omicron XBB.1.5 für Kinder (6 Monate bis 4 Jahre) 3 µg/Dosis
  • Nuvaxovid® XBB.1.5

Die Landesapothekerkammer (LAK) Hessen hatte am Donnerstag Patientinnen und Patienten empfohlen, sich rechtzeitig vor den Feiertagen notwendige Medikamente von ihrer Ärztin oder ihrem Arzt verschreiben zu lassen und diese in der Apotheke vor Ort einzulösen. Da es derzeit zu zahlreichen Lieferengpässen bei Arzneimitteln komme, sollten sich Patientinnen und Patienten vor den Feiertagen nicht erst um ein neues Rezept für eine Dauermedikation kümmern, wenn sie die letzte Tablette eingenommen haben.


 

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