Von Frauengesundheit bis Fortbildungspflicht |
Berufspolitik, Apothekenmanagement und natürlich viel Pharmazeutisches diskutieren Mitglieder der PZ-Redaktion auf den Expopharm-Bühnen. / © Avoxa/Expopharm
Medizinalcannabis wurde bereits 2017 legalisiert, doch die Patienten beklagten lange eine Unterversorgung. Ärzte stehen seitdem zwischen mangelnder Evidenz, hohem Leidensdruck vieler Patienten und dem Erschleichen von Rezepten zu Konsumzwecken. Seit April 2024 ist Cannabis nun auch zum Freizeitgebrauch freigegeben, es gibt jedoch immer noch keinen großflächigen, geregelten Zugang. Damit weichen viele Nutzer auf Telemedizin-Plattformen und den Internethandel aus. Dem soll nun gesetzlich ein Riegel vorgeschoben werden.
Was ist da los? Hat die Cannabis-Community überzogen? Und welche Folgen hätte dies für ein Arzneimittel pflanzlichen Ursprungs, das zweifelsfrei pharmakologisch aktiv ist? Darüber diskutiert PZ-Senior-Editor Professor Dr. Theo Dingermann unter anderem mit der Geschäftsführerin des Verbands Cannabis versorgender Apotheken und einem Rechtsanwalt.
Berufspolitisch umstritten ist auch, ob wir eine verschärfte Fortbildungspflicht brauchen. Zwar besteht auf dem Papier eine Fortbildungspflicht für Apothekerinnen und Apotheker. Wer sich wie häufig fortbildet, wird jedoch derzeit nur in Mecklenburg-Vorpommern kontrolliert.
»Für die Zukunft unserer Apotheken«
16. bis 18. September 2025 in Düsseldorf
Mehr Informationen und Anmeldung unter www.expopharm.de.
Im Februar forderten die Deutsche Pharmazeutische Gesellschaft und die Stiftung für Arzneimittelsicherheit in einem gemeinsamen Statement, die Fortbildungspflicht konsequenter um- und durchzusetzen. Was spricht dafür und was dagegen? Wie könnten die Apothekerkammern das umsetzen? Sollte ein gültiges Fortbildungszertifikat Voraussetzung dafür sein, bestimmte Leistungen anbieten zu dürfen? Oder sollten säumige Pharmazeuten gar sanktioniert werden? Das fragt PZ-Redakteurin Daniela Hüttemann den BAK-Präsidenten Dr. Armin Hoffmann sowie Vertreterinnen und Vertreter von Kammern, DPhG und der Stiftung für Arzneimittelsicherheit.