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Botox

Vom Wurstgift zum Medikament

Das Botulinumtoxin Typ A-haltige Medikament Botox® ist nun bereits seit 25 Jahren in Deutschland zugelassen. Anlässlich dieses Jubiläums informiert Hersteller Allergan in einer Pressemitteilung über das Präparat und seine Entstehungsgeschichte. Denn die Karriere von Botulinumtoxin begann nicht als Heilmittel, sondern mit verdorbenem Fleisch.
AutorKontaktSven Siebenand
Datum 07.12.2018  13:32 Uhr

Ende des 19. Jahrhunderts wurde der Erreger entdeckt und erhielt seinen Namen, weil Vergiftungssymptome und Todesfälle nach dem Genuss von Wurst (Lateinisch botulus) aus Hausschlachtungen auftraten. Botulinumtoxin A ist eines von neun bisher bekannten Toxinen, die der anaerobe Sporenbildner Clostridium botulinum produziert. Bereits ein Nanogramm pro Kilogramm Körpergewicht kann tödlich sein. Das Toxin hemmt irreversibel die Ausschüttung des Neurotransmitters Acetylcholin aus seinen Vesikeln und blockiert damit die Reizweiterleitung vom Nerven auf den Muskel. Infolgedessen wird die quergestreifte Muskulatur gelähmt.

Das therapeutische Potenzial von Botulinumtoxin wurde in den 1970er-Jahren erschlossen und führte zunächst zur Zulassung von Botox in den USA im Jahr 1989. Vier Jahre danach erfolgte schließlich auch die Zulassung in Deutschland. Anfangs nur zur Behandlung des Lidkrampfes (Blepharospasmus) und des hemifazialen Spasmus (Verkrampfung der Gesichtsmuskulatur) zugelassen, kamen im Laufe der Jahre einige Zulassungserweiterungen hinzu: zervikale Dystonie (unwillkürliche abnorme Kopfstellungen und Kopfbewegungen, die durch überaktive Hals- und Nackenmuskeln bedingt sind), juvenile Zerebralparese bei Kindern unter zwei Jahren, Spastik der Hand und des Handgelenkes nach Schlaganfall, starke Schweißbildung in den Achselhöhlen (Hyperhidrosis axillaris), chronische Migräne, neurogene Detrusorhyperaktivität (häufige Ursache der neurogenen Harninkontinenz), idiopathische überaktive Blase sowie Spastik des Fußgelenks nach einem Schlaganfall.

Was im Laufe der Zeit aber auch hinzukam, war Konkurrenz. Heute gibt es einige Botulinumtoxin-haltige Präparate im deutschen Handel. Vergleichbar mit Tempo-Papiertaschentüchern hat sich der Markenname Botox aber als Gattungsname für Botulinumtoxin-haltige Präparate verselbständigt. Das gilt insbesondere für den kosmetischen Bereich, wenn zum Beispiel von Botox-gespritzten Personen gesprochen wird.

Die Entdeckung von Botulinumtoxin für die Schönheitsbehandlung war übrigens ein Zufall. Als Nebeneffekt der Behandlung verkrampfter Augenmuskulatur entdecke man die Glättung von Falten. Was manche nicht wissen: Botox selbst ist für kosmetische Anwendungen gar nicht zugelassen. Anders sieht es bei Vistabel® aus, dem zweiten Botulinumtoxin Typ A-haltigen Präparat von Allergan, das bei Krähenfüßen, Glabella- und Stirnfalten zugelassen ist, nicht jedoch im medizinischen Bereich. Wie Allergan fährt auch die Firma Merz zweigleisig: Xeomin® steht für medizinische, Bocouture® für kosmetische Anwendungen zur Verfügung. Ipsen Pharma vertreibt mit Dysport® ein weiteres Botulinumtoxin Typ A-haltiges Medikament für den medizinischen Bereich und Galderma mit Azzalure® eines für den kosmetischen. Eine Besonderheit ist das Präparat Neurobloc® von Eisai, das in Deutschland ausschließlich für medizinische Anwendungen zugelassen ist. Es ist bislang das einzige Botulinumtoxin-Präparat mit dem Typ B des Wurstgiftes.

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