| Ev Tebroke |
| 16.11.2023 17:15 Uhr |
Den Anfang der Beschwerdewelle hatte der Pharmakonzern Roche gemacht. Die Eingabe beim Verfassungsgericht war am 24. Mai erfolgt. Dann folgte mit Abbvie Deutschland am 30. Mai ein weiteres Pharmaunternehmen. Abbvie kritisierte die Maßnahmen des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes nicht nur als »innovations- und standortfeindlich«, sondern sieht darin nach eigenen Angaben auch seine in der Verfassung garantierten Rechte verletzt.
Vfa-Präsident Han Steutel hatte damals bekräftigt, ihn überrasche der juristische Gegenwind für das Spargesetz nicht. »Nachvollziehbare Wertungen sind ein Verfassungsgebot; es ist niemandem zu vermitteln, dass ein neues Medikament mit dem gleichen Zusatznutzen, wie ihn ein anderes Arzneimittel hat, dennoch 10 Prozent weniger kosten soll. Und das ist nicht der einzige systemwidrige Eingriff in die etablierten Regeln der Arzneimittelerstattung.« Berlin habe mit dem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz für Verwirrung gesorgt, Karlsruhe könne sie beheben«, so Steutel.