Vfa-Präsident Han Steutel hatte damals bekräftigt, ihn überrasche der juristische Gegenwind für das Spargesetz nicht. »Nachvollziehbare Wertungen sind ein Verfassungsgebot; es ist niemandem zu vermitteln, dass ein neues Medikament mit dem gleichen Zusatznutzen, wie ihn ein anderes Arzneimittel hat, dennoch 10 Prozent weniger kosten soll. Und das ist nicht der einzige systemwidrige Eingriff in die etablierten Regeln der Arzneimittelerstattung.« Berlin habe mit dem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz für Verwirrung gesorgt, Karlsruhe könne sie beheben«, so Steutel.