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Vier Verfassungsbeschwerden gegen Spargesetz

Die Pharmaindustrie läuft Sturm gegen das Gesetz zur Stabilisierung der Kassenfinanzen. Nach Roche, Abbvie, und Janssen hat auch das Unternehmen Ipsen Pharma Deutschland, eine Tochter des globalen Biopharmakonzerns Ipsen, Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt. Das teilte der Verband der forschenden Pharmaunternehmen vfa heute mit.
Ev Tebroke
16.11.2023  17:15 Uhr

Das Spargesetz zur Stabilisierung der Finanzen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sorgt in der Pharmaindustrie für große Empörung und Unverständnis. Nun hat mit dem Pharmahersteller Ipsen Deutschland bereits das vierte Unternehmen den Gang nach Karlsruhe unternommen und Beschwerde gegen das Gesetz eingelegt. Wie der vfa heute mitteilte, rügt Ipsen sowohl die Neuregelung der Rabattfolgen einer Nutzenbewertung als auch den Zusatzrabatt auf Medikamentenkombinationen. Beide mit dem GKV-Spargesetz eingeführten Sparmaßnahmen werden als systemwidrige Eingriffe in die etablierten Regeln der Arzneimittelerstattung gewertet.

Wie Ipsen Deutschland selbst mitteilte, richte sich die am 13. November eingereichte Verfassungsbeschwerde gegen gesetzliche Regelungen des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes (GKV-FinStG) sowie des Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetzes (ALBVVG). Ersteres ist seit dem 15. November 2022 in Kraft und bringt für die Hersteller unliebsame Änderungen bei der Nutzenbewertung und den Erstattungsregeln von neuen Arzneimitteln, also dem seit August 2010 greifenden sogenannten AMNOG-Verfahren (Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetz). Das ALBVVG trat am 27. Juli 2023 in Kraft.

»Langfristiges Hemmnis für Innovations- und Forschungsstandort«

Die gesetzgeberischen Regelungen griffen »erheblich in das etablierte und ausbalancierte Nutzenbewertungs- und Erstattungsverfahren für innovative Arzneimittel ein«, so das Unternehmen. Ipsen bewerte diese Maßnahmen als »langfristiges Hemmnis für den pharmazeutischen Innovations- und Forschungsstandort« mit potenziell negativen Auswirkungen auf die Versorgung. In den damit verbundenen Belastungen für mehrere seiner Arzneimitteltherapien sieht das Unternehmen demnach eine »unverhältnismäßige Verletzung seiner verfassungsmäßigen Grundrechte«.

Diese Woche hatte am Montag (13. November 2023) bereits das Pharmaunternehmen Janssen Deutschland Verfassungsbeschwerde gegen die beiden Gesetze in Karlsruhe eingelegt. Janssen, das nach eigenen Angaben mit seinem breiten Portfolio an Therapien zu einem der drei führenden forschenden Pharmaunternehmen in Deutschland gehört, bezieht sich in seiner Eingabe auf die folgenden Punkte in den beiden Gesetzen: »Erhöhter Herstellerabschlag, Verlängerung des Preismoratoriums bis Ende 2026, gesetzliche Preisleitplanken bei Verhandlung und Festsetzung von Erstattungsbeträgen und den pauschalen Kombi-Abschlag von 20 Prozent.« Betroffen seien davon gleich mehrere Medikamente des Unternehmens, hieß es.

Erste Beschwerde kam von Roche

Den Anfang der Beschwerdewelle hatte der Pharmakonzern Roche gemacht. Die Eingabe beim Verfassungsgericht war am 24. Mai erfolgt. Dann folgte mit Abbvie Deutschland am 30. Mai ein weiteres Pharmaunternehmen. Abbvie kritisierte die Maßnahmen des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes nicht nur als »innovations- und standortfeindlich«, sondern sieht darin nach eigenen Angaben auch seine in der Verfassung garantierten Rechte verletzt.

Vfa-Präsident Han Steutel hatte damals bekräftigt, ihn überrasche der juristische Gegenwind für das Spargesetz nicht. »Nachvollziehbare Wertungen sind ein Verfassungsgebot; es ist niemandem zu vermitteln, dass ein neues Medikament mit dem gleichen Zusatznutzen, wie ihn ein anderes Arzneimittel hat, dennoch 10 Prozent weniger kosten soll. Und das ist nicht der einzige systemwidrige Eingriff in die etablierten Regeln der Arzneimittelerstattung.« Berlin habe mit dem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz für Verwirrung gesorgt, Karlsruhe könne sie beheben«, so Steutel.

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