Vier Schwerpunkte der Apothekenreform |
Alexander Müller |
22.05.2024 12:30 Uhr |
BMG- Abteilungsleiter Thomas Müller (r.) stand mit dem Parlamentarischen Staatssekretär beim Bundesminister für Gesundheit, Edgar Franke (SPD, l.), auf der Bühne. Müller sprach über die Pläne des Ministeriums zur Apothekenreform. / Foto: PZ
Im Dezember hatte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) ein bereits überarbeitetes Eckpunktepapier für seine Apothekenreform vorgestellt. Das Warten auf den Referentenentwurf könnte nun bald ein Ende haben: Thomas Müller, Leiter der Abteilung Arzneimittel, Medizinprodukte und Biotechnologie im BMG, kündigte am Dienstagabend an, dass der Entwurf in der kommenden Woche vorliegen soll, spätestens in der Woche danach. Es laufe noch die letzte Abstimmung mit dem Bundesfinanzministerium (BMF).
Mit Müller im Bürgerhaus Gudensberg war gestern der Parlamentarische Staatssekretär im BMG, Edgar Franke. Die Diskussionsveranstaltung in seinem Wahlkreis lief unter dem Titel »Gesundheitsversorgung im ländlichen Raum – Herausforderungen und Lösungen zur Versorgung mit Landarztpraxen, Apotheken, Krankenhäusern«. Gesprochen wurde aber fast ausschließlich über die Apotheken. Das mag an der Entstehungsgeschichte des Treffens liegen: Die Apothekerschaft im Schwalm-Eder-Kreis hatte Franke zur Diskussion eingeladen, vorausgegangen war ein öffentlicher Schlagabtausch mit dem BMG.
Zunächst stellte Müller die geplante Apothekenreform in Stichpunkten vor. Bei der Vergütung ist demnach auf der Habenseite eine leichte Erhöhung des Notdienstzuschlags vorgesehen sowie die Rückkehr des Kassenabschlags von 2 Euro auf 1,77 Euro. Bei der Umschichtung des Honorars plant das BMG, den variablen Teil der Vergütung schrittweise von 3 auf 2 Prozent zu senken, das Fixum entsprechend anzuheben. Im Ministerium geht man davon aus, dass vor allem kleinere Apotheken auf dem Land von diesen Maßnahmen profitieren würden, was von der Apothekerschaft allerdings mit Verweis auf die Umsatzverteilung stark bezweifelt wird.
Mit Verweis auf die seit Jahren sinkenden Apothekenzahlen stellte Müller in seinem Vortrag fest, dass die Versorgung aktuell gesichert sei, es aber Handlungsbedarf für die mittelfristige Sicherstellung der Arzneimittelversorgung gebe, vor allem im ländlichen Raum.
Der BMG-Abteilungsleiter stellte aber auch fest, dass es für die Forderung der ABDA nach einer deutlichen Erhöhung des Fixums keine politische Mehrheit gebe. Damit ließen sich aus Sicht des BMG auch die strukturellen Ursachen nicht beheben. Franke bestätigte in der anschließenden Diskussion, dass in den beiden großen Krisen – Corona-Pandemie und Ukraine-Krieg – so viel Geld ausgegeben worden sei, dass weitere Ausgaben schwierig seien.
Ab 2027 soll die Anpassung des Fixums dann ohnehin Sache der Selbstverwaltung sein. Wie in den Eckpunkten vorgesehen, soll es eine Dynamisierung mit Bezug zur allgemeinen Kostenentwicklung geben. Allerdings haben die Kassen in einem aktuellen Diskussionspapier schon angedeutet, dass sie nicht nur über die Modalitäten der Anpassung, sondern auch über den Startwert streiten wollen.