| Melanie Höhn |
| 26.01.2026 13:30 Uhr |
In einem weiteren Use Case wurde der Mehrwert strukturierter Daten in der elektronischen Patientenakte (ePA) beleuchtet. Zwar sei die Einführung eines elektronischen Impfpasses in Deutschland geplant, auf der Roadmap der gematik aber noch nicht mit einem konkreten Zeitpunkt verankert. Um den Versicherten in
Deutschland einen leicht greifbaren Vorteil der ePA zu bieten, sollte der elektronische Impfpass schnellstmöglich in die Versorgung integriert werden, fordert der Autor Jonathan Muck, Manager Gesundheitspolitik bei MSD und Mitglied der »Task Force Datennutzung«. Dafür sei die Priorisierung durch die Politik notwendig. Die Gesundheitsministerkonferenz habe bereits im Jahr 2021 das Bundesgesundheitsministerium gebeten, auf die Einführung eines digitalen Impfpasses mit evidenzbasierter Erinnerungsfunktion hinzuwirken. Diese Forderung sei in einem Schreiben vom 13.12.2024 an den damaligen Gesundheitsminister erneuert worden.
Auch der Deutsche Hausärzteverband habe sich auf seiner Frühjahrstagung 2023 für die Einführung eines digitalen Impfpasses mit Erinnerungsfunktion ausgesprochen. In einem unmittelbaren ersten Schritt sollte eine zeitnahe Fristsetzung für die Einführung des elektronischen Impfpasses durch eine Rechtsverordnung (§ 342 Abs. 2 c SGB V) erfolgen, fordert Muck. Mehrwertfunktionen wie Impferinnerungen und eine verbesserte Impf-Surveillance würden neben der Impfdokumentation wichtige Zusatzfunktionen darstellen und sollten seiner Meinung nach verbindliche Bestandteile eines digitalen Impfpasses werden. Auch eine direkte Integration mit Terminbuchungssystemen sei denkbar. Zusammenfassend stelle der e-Impfpass für Muck ein niedrigschwelliges und kosteneffizientes Instrument dar, das der Impfprävention basierend auf strukturierten ePA-Daten einen deutlichen Schub geben könnte. Zudem würde eine zeitnahe Einführung den Bürgerinnen und Bürgern einen Anreiz geben, sich die ePA-App aktiv herunterzuladen und habe somit das Potenzial, die Akzeptanz der ePA zu steigern.