Verwirrung um EPA-Start |
Cornelia Dölger |
21.11.2024 11:34 Uhr |
Bald kommt die »EPA für alle«. Um den Starttermin gab es jetzt Verwirrung. / © Adobe Stock/bongkarn
Hängepartien wie bei der verpflichtenden Einführung des E-Rezepts will das Bundesgesundheitsministerium (BMG) beim geplanten Start der »EPA für alle« vermeiden. Zu Verzögerungen bei dem für den 15. Januar 2025 terminierten sukzessiven Start kommt es dennoch – allerdings habe dies keinerlei Auswirkungen auf die bundesweite Verfügbarkeit der EPA für die Versicherten, betonte Susanne Ozegowski, Leiterin der Abteilung für Digitalisierung und Innovation im BMG. Damit trat sie bei LinkedIn »kursierenden Gerüchten« entgegen, dass sich der Start insgesamt verzögere. Allerdings wird die Software teils später bereitstehen.
Die Vermutung, dass der Termin insgesamt nicht zu halten sei, dürfte aus einem BMG-Schreiben von Anfang der Woche rühren. Der Brief kam von Ozegowski und richtete sich an den Bundesverband IT im Gesundheitswesen (bvitg). In dem Schreiben ist die Rede von einem »zeitlichen Verzug in der Entwicklungs-Roadmap«. Auch heißt es, dass »bei digitalen Projekten dieser Größenordnung Verzögerungen nicht immer vollständig ausgeschlossen« werden könnten. Mit dem Brief wolle das BMG »die erforderliche Klarheit und Konsistenz in der Umsetzung für alle Beteiligten« schaffen.
Konkret erläutert Ozegowski den Fahrplan des BMG. Unverändert bleibt demnach, dass am 15. Januar 2025 bundesweit, beginnend in den vorgesehenen Modellregionen, die elektronischen Patientenakten durch die Krankenkassen für alle gesetzlich Versicherten angelegt werden, die nicht widersprochen haben. Parallel beginne in den Modellregionen die »produktive Nutzung und Testung der EPA für alle durch die Leistungserbringer«.
Daher sei der Rollout des EPA-Moduls zunächst nur für die Softwarehersteller der Leistungserbringer der Modellregionen notwendig. Herstellern außerhalb der Modellregionen sei unbenommen, das EPA-Modul anzubieten.
Alle Softwaresysteme müssen ein so genanntes Konformitätsbewertungsverfahren (KOB) durchlaufen. Dafür wolle man eine »tragfähige und zielführende Lösung anbieten«, so Ozegowski. Und dies kostet offenbar mehr Zeit als gedacht. Daher werde die Gematik zum 1. Dezember »ein weiterhin für alle Hersteller verpflichtendes, aber vereinfachtes KOB anbieten«. Hersteller außerhalb der Modellregionen könnten das Verfahren bis 15. Januar durchlaufen.
Dieses vereinfachte Zertifikat werde allerdings zeitlich befristet; schließlich hätten die Leistungserbringer zu Recht hohe Erwartungen an die Aussagekraft eines solchen Zertifikats. Diese Befristung kollidiert nun mit dem terminierten Rollout am 15. Januar. Denn: »Bevor der bundesweite Rollout des EPA-Moduls stattfindet, müssen die Systeme vollständig KOB-bestätigt sein«, das vereinfachte KOB-Verfahren »ist dafür also nicht ausreichend«.
Diese Einschränkung dürfte der Auslöser der Irritation gewesen sein, zumal es weiter heißt: »Die Dauer der Befristung wird zeitlich angemessen festgelegt, damit sowohl die Erfahrungen aus den Modellregionen einfließen können als auch den Herstellern ausreichend Zeit eingeräumt wird, ein zeitlich unbefristetes Zertifikat zu erlangen.« Der bundesweite Rollout schließe sich erst dann an, »wenn die Erfahrungen in den Modellregionen positiv sind.«