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Stichtag 15. Januar

Verwirrung um EPA-Start

Kurz vor der geplanten Einführung der Elektronischen Patientenakte (EPA) am 15. Januar kursieren Meldungen, dass der Fahrplan nicht eingehalten werden kann. Das Bundesgesundheitsministerium gibt Entwarnung – hatte mit einem Schreiben an den Bundesverband IT im Gesundheitswesen allerdings zuvor selbst zur Verwirrung beigetragen.   
Cornelia Dölger
21.11.2024  11:34 Uhr

Lauterbach widerspricht auf X

Das BMG beeilte sich im Nachgang, die Verwirrung zu mildern. Am Mittwoch schrieb Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) bei X: »Stimmt so nicht. Wie geplant werden ab 15. Januar EPA durch die Kassen eingeführt. Innerhalb 1 Monats bekommt jeder seine EPA.«

Susanne Ozegowski betonte bei LinkedIn: »Wie geplant startet die APA für alle am 15. Januar 2025 und wird sukzessive über einen Zeitraum von max. 4 Wochen bundesweit ausgerollt, so dass jeder Versicherte eine EPA erhält.« Und weiter: »Zum 15. Januar 2025 startet ebenfalls die Anbindung der Leistungserbringer an die EPA für alle. Hier beginnen wir mit ausgewählten Ärzten, Apothekern und Krankenhäusern in den beiden Modellregionen. Sobald die Qualität dort stimmt, sind alle Ärzte/ Apotheken/ Krankenhäuser bundesweit verpflichtet, die EPA zu nutzen. Dies wird frühestens ab Mitte Februar 2025 der Fall sein.«

Nur ein einem Punkt gebe es Änderungen. So seien die Softwarehersteller für die Leistungserbringer nicht verpflichtet, schon zum 15. Januar bundesweit das EPA-Modul auszurollen, sondern erst zum Zeitpunkt der erfolgreichen Erprobung in den Modellregionen.  Die Hersteller seien über die Änderung informiert worden.

Der bvitg hatte jüngst vor mehreren Faktoren gewarnt, die den avisierten Start im Februar noch bedrohen könnten. Hersteller von Praxisverwaltungssystemen (PVS) hatten sich für einen flächendeckenden Rollout erst ab dem zweiten Quartal 2025 ausgesprochen.

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