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Kammer Niedersachsen
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»Vertrauen kommt zu Fuß und geht im Galopp«

Bei der Kammerversammlung in Hannover hat Kammerpräsidentin Cathrin Burs darauf gedrungen, die aktuellen Reformpläne um »sinnlose, aber gefährliche Bestimmungen« abzuspecken. Es gelte, zentrale Schmerzpunkte wie die PTA-Vertretung herauszunehmen und sich für ein Apothekenversorgungs-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) stark zu machen, »das seinen Namen auch verdient«.
AutorKontaktCornelia Dölger
Datum 19.11.2025  15:50 Uhr

Reform des aufsuchenden ärztlichen Bereitschaftsdienstes

Zur aktuellen Reform des aufsuchenden Bereitschaftsdienstes in Niedersachsen referierte Thorsten Schmidt, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Niedersachsen.

Vertragsärztinnen und -ärzte seien auch in Niedersachsen überlastet. Auf Dauer sei dadurch die ambulante Versorgung gefährdet. Bislang habe es 75 Bereitschaftsdienste und 70 Bereitschaftsdienst-Praxen gegeben, dazu gab es kleinteilige Vertreterregelungen und uneinheitliche Fahrdienststrukturen. »Wir mussten da ein paar Bausteine einbauen«, so Schmidt.

Das Credo sei: »Von der Pflicht zum Recht«. Dafür sei insbesondere der Einsatz von Telemedizin verstärkt worden, zudem werde auch nicht-ärztliches Personal eingesetzt, die Bereitschaftsdienst-Bereiche wurden auf acht reduziert. Die Reform läuft seit Sommer 2025 unter der Bezeichnung »KVN.akut«.

Ärzte sollen demnach auch standortunabhängig arbeiten können. Teleärzte sollten elektronische Rezepte und Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ausstellen können. Dass die KV hier mit der Doc-Morris-Tochter Teleclinic zusammenarbeitet, sei für die Apotheken sicher »ein sensibles Thema«, so Schmidt. Man habe sich für die Teleclinic »schlichtweg nur entschieden«, weil dies der einzige Anbieter sei, der die Anforderungen der KV etwa an die Software aktuell erfülle. In zwei Jahren laufe die Ausschreibung aus, danach gebe es möglicherweise weitere Anbieter, so Schmidt.

Auch nicht-ärztliches Personal im Einsatz

Alle Anrufer der Nummer 116117 durchlaufen demnach wie bisher die strukturierte Ersteinschätzung. Wenn eine zeitnahe Behandlung nötig und keine Praxis verfügbar ist, erfolgt binnen kurzer Zeit eine telemedizinische Betreuung per Telefon oder Video. Die Anzahl der Beschwerden sei durch den schnellen Arzt-Patienten-Kontakt deutlich zurückgegangen, so Schmidt.

Die Reform sieht zudem vor, dass es keine verpflichtende Teilnahme der niedergelassenen Ärzte mehr am Fahrdienst geben soll. Hausbesuche sollen nur erfolgen, wenn der Tele-Arzt sie für medizinisch notwendig hält. Die Fahrdienste übernimmt die Johanniter Unfallhilfe, die auch Ärztinnen und Ärzte angestellt hat. Zum Einsatz kommt dabei auch nicht-ärztliches, speziell geschultes Personal.

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