| Cornelia Dölger |
| 10.04.2026 10:20 Uhr |
Wenn die Kommission aber Hemmnisse für den freien Waren- und/oder Dienstleistungsverkehr erkennt, kann sich das Verfahren verzögern. Kommission und die anderen Mitgliedstaaten können in diesem Fall eine ausführliche Stellungnahme an die Bundesregierung richten. Dies hat laut EU-Kommission zur Folge, dass die Stillhaltefrist »bei Erzeugnissen um drei weitere Monate und bei Dienstleistungen um einen weiteren Monat ausgedehnt wird«.
Die Bundesregierung ist verpflichtet, auf die Stellungnahme zu antworten, und müsste darin erläutern, mit welchen Maßnahmen sie darauf reagiert. In bestimmten Fällen kann die Kommission einen Entwurf für zwölf bis 18 Monate sperren, wenn sie feststellt, dass sie selbst in dem betreffenden Bereich eine einheitliche Regelung plant oder bereits daran arbeitet.
Der Beschluss des Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetzes (ApoVWG) ist für das Frühjahr geplant. Parallel dazu soll die Verordnung greifen. Gibt es Gegenwind aus Brüssel, dürfte das Zusammengehen schwierig werden.