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Juristische Bedenken

Versender blockieren EGK-Lösung für das E-Rezept

Während immer mehr E-Rezepte in den Apotheken landen, bleibt eine zentrale Frage offen: Welches Transportmedium wird der Königsweg für die E-Verordnungen? Leicht zugänglich wäre die elektronische Gesundheitskarte (EGK). Nach PZ-Informationen drohen die Arzneimittel-Versender für diesen Fall allerdings mit juristischen Konsequenzen, weil sie sich benachteiligt fühlen. Das BMG lässt die Angelegenheit prüfen.
AutorKontaktBenjamin Rohrer
Datum 09.05.2022  12:30 Uhr
Shop Apotheke: »Physischer Steckvorgang« reicht nicht

Shop Apotheke: »Physischer Steckvorgang« reicht nicht

Auslöser dieser rechtlichen Bedenken sind nach PZ-Informationen die beiden niederländischen Versandkonzerne Shop Apotheke und Doc Morris. Beide sollen gegenüber BMG und Gematik mit juristischen Konsequenzen gedroht haben, falls die EGK als E-Rezept-Übertragungslösung etabliert werden sollte. Ein Sprecher der Shop Apotheke erklärte gegenüber der PZ, dass man nichts gegen die EGK als Transportmedium habe. Trotzdem fühlt man sich in den Niederlanden benachteiligt. Denn: »Die Nutzung der EGK als Möglichkeit des umfassenden Zugriffs auf den E-Rezept-Fachdienst steht gemäß derzeitigem Konzept ausschließlich Vor-Ort-Apotheken zur Verfügung. Online-Apotheken – unabhängig davon, ob diese ihren Sitz in Deutschland oder dem europäischen Ausland haben – besitzen aktuell keine Möglichkeit, elektronische Verordnungen mittels eines solch niedrigschwelligen Weges zu empfangen.« Die E-Rezept-Einlösung dürfe nicht auf den »physischen Steckvorgang« beschränkt bleiben – man werde Vorschläge zu einer diskriminierungsfreien Lösung machen, so der Konzernsprecher. Auch ein Sprecher von Doc Morris verwies darauf, dass sich die EU-Versender dafür einsetzen, dass der E-Token für alle Apotheken gleichermaßen zugänglich sein müsse.

BMG gibt Rechtsgutachten in Auftrag

Auch das Ministerium hat die Beschwerde der Versandkonzerne bestätigt: »Die Versandapotheken fühlen sich potenziell benachteiligt, weil eine Einlösung mittels EGK für Versandapotheken nicht möglich wäre und sie damit keine Möglichkeit hätten, alle Rezepte eines Versicherten auf einmal abzurufen«, so ein BMG-Sprecher. Die Argumentation der Versender scheint im Ministerium allerdings auf kein Verständnis zu stoßen. Denn: »Das BMG teilt diese Bedenken nicht«, so der Ministeriumssprecher. Trotzdem sei nun geplant, ein Rechtsgutachten in dieser Sache in Auftrag zu geben. Auf die PZ-Nachfrage, warum dieses Gutachten nötig sei, wenn man die Versender-Bedenken nicht teile, wollte das Ministerium nicht antworten.

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