Versender als Apothekenbremse |
Cornelia Dölger |
14.07.2025 12:00 Uhr |
Vor dem Landgericht München bekam er Recht. Mit seiner Berufung vor dem Oberlandesgericht München (OLG) hatte Doc Morris später keinen Erfolg. Das OLG entschied, dass Rx-Boni einen Verstoß gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) in Verbindung mit § 78 Arzneimittelgesetz (AMG) darstellen. In seiner Begründung ging das Gericht zudem auf das historische EuGH-Urteil ein, was bemerkenswert war; dieses habe keine Bindungswirkung, weil die aus Sicht des EuGH unzureichend vorgetragene Begründung für eine Preisbindung seinerzeit von der Bundesregierung auf Nachfrage nachgeliefert worden sei. Damit entfalle die Grundlage für die EuGH-Entscheidung. Doc Morris zog nach der OLG-Entscheidung in Revision vor den BGH.
Ob die nachgereichte Begründung nach dem OLG auch den Karlsruher Richtern ausreicht, ist unklar. Ihre Skepsis, dass eine Preisbindung tatsächlich grundlegenden Einfluss auf die flächendeckende Arzneimittelversorgung hat, haben sie jedenfalls im Mai schon angedeutet. Ob die Argumente sie dennoch überzeugen, wird sich am 17. Juli zeigen.