Seit Samstagmorgen ist im Berliner Südwesten teilweise der Strom ausgefallen. / © Imago Images/Emmanuele Contini
Auch am vierten Tag nach dem Stromausfall im Berliner Südwesten sind noch immer etwa 25.500 Haushalte und 1200 Gewerbeeinheiten betroffen. Am Samstagmorgen wurde am Kraftwerk Lichterfelde nach einem Brandanschlag eine wichtige Kabelbrücke zerstört.
Aktuell sind auch mehrere Apotheken in Steglitz-Zehlendorf von der Stromversorgung abgeschnitten. Im Falle eines Stromausfalles sind dort besonders die elektronischen Lagersysteme, die Kassensysteme und die Kühlschränke betroffen, wie die Apothekerkammer Berlin informierte. Gesetzlich sei nicht geregelt, dass Apotheken einen Notstromgenerator in Betrieb haben müssen. Daher liege es im Verantwortungsbereich der Apothekenleitung, entsprechende Vorkehrungen zu treffen.
Fällt der Strom über einen längeren Zeitraum aus und führt das dazu, dass die Apotheke nur noch eingeschränkt handlungsfähig ist, muss die Apothekenleitung unverzüglich das Landesamt für Gesundheit und Soziales (Lageso) informieren. Der Sachverhalt und die weiteren Schritte müssen mit dem Landesamt abgesprochen werden, so die Kammer. Falls die telefonische Erreichbarkeit des Lageso eingeschränkt sei, könne die Meldung auch an die E-Mail-Adresse apothekenwesen@lageso.berlin.de gerichtet werden. Die Kammer selbst könne die Apotheken nicht von der Notdienstverpflichtung befreien. Bei Abrechnungsfragen stehe der Berliner Apotheker-Verein zur Verfügung.
Wichtig ist laut Kammer, dass die Verpflichtung zum Notdienst und zur ständigen Dienstbereitschaft auch in einer solchen Situation nicht »automatisch«. Apotheken müssen nach § 1 Apothekengesetz die ordnungsgemäße Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln gewährleisten. Dies müsse – soweit möglich – auch im Falle eines Stromausfalls für eine gewisse Zeit möglich sein. Die einzige Abgabestelle für verschreibungspflichtige und apothekenpflichtige Arzneimittel seien die Apotheken (§ 43 Abs. 1 Arzneimittelgesetz). Die Arzneimittelversorgung der Bevölkerung diene überdies der Daseinsvorsorge, sodass die Apotheken zur ständigen Dienstbereitschaft verpflichtet seien, um die permanente Arzneimittelversorgung der Bevölkerung sicherzustellen, erklärte die Kammer.
Die ABDA nahm den dreitägigen Stromausfall im Berliner Bezirks Treptow-Köpenick im September zum Anlass, ihre Handlungsempfehlung zur Vorbereitung auf einen Stromausfall in der Apotheke« zu überarbeiten, die seit Anfang Dezember auf der ABDA-Website zum Download bereitsteht. Dort sind auch Patienteninformationsblätter als Muster hinterlegt, die an die Patientinnen und Patienten im Falle eines Stromausfalls ausgehändigt werden können.