Seit Samstagmorgen ist im Berliner Südwesten teilweise der Strom ausgefallen. / © Imago Images/Emmanuele Contini
Auch am vierten Tag nach dem Stromausfall im Berliner Südwesten sind noch immer etwa 25.500 Haushalte und 1200 Gewerbeeinheiten betroffen. Am Samstagmorgen wurde am Kraftwerk Lichterfelde nach einem Brandanschlag eine wichtige Kabelbrücke zerstört.
Aktuell sind auch mehrere Apotheken in Steglitz-Zehlendorf von der Stromversorgung abgeschnitten. Im Falle eines Stromausfalles sind dort besonders die elektronischen Lagersysteme, die Kassensysteme und die Kühlschränke betroffen, wie die Apothekerkammer Berlin informierte. Gesetzlich sei nicht geregelt, dass Apotheken einen Notstromgenerator in Betrieb haben müssen. Daher liege es im Verantwortungsbereich der Apothekenleitung, entsprechende Vorkehrungen zu treffen.
Fällt der Strom über einen längeren Zeitraum aus und führt das dazu, dass die Apotheke nur noch eingeschränkt handlungsfähig ist, muss die Apothekenleitung unverzüglich das Landesamt für Gesundheit und Soziales (Lageso) informieren. Der Sachverhalt und die weiteren Schritte müssen mit dem Landesamt abgesprochen werden, so die Kammer. Falls die telefonische Erreichbarkeit des Lageso eingeschränkt sei, könne die Meldung auch an die E-Mail-Adresse apothekenwesen@lageso.berlin.de gerichtet werden. Die Kammer selbst könne die Apotheken nicht von der Notdienstverpflichtung befreien. Bei Abrechnungsfragen stehe der Berliner Apotheker-Verein zur Verfügung.
Wichtig ist laut Kammer, dass die Verpflichtung zum Notdienst und zur ständigen Dienstbereitschaft auch in einer solchen Situation nicht »automatisch«. Apotheken müssen nach § 1 Apothekengesetz die ordnungsgemäße Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln gewährleisten. Dies müsse – soweit möglich – auch im Falle eines Stromausfalls für eine gewisse Zeit möglich sein. Die einzige Abgabestelle für verschreibungspflichtige und apothekenpflichtige Arzneimittel seien die Apotheken (§ 43 Abs. 1 Arzneimittelgesetz). Die Arzneimittelversorgung der Bevölkerung diene überdies der Daseinsvorsorge, sodass die Apotheken zur ständigen Dienstbereitschaft verpflichtet seien, um die permanente Arzneimittelversorgung der Bevölkerung sicherzustellen, erklärte die Kammer.
Die ABDA nahm den dreitägigen Stromausfall im Berliner Bezirks Treptow-Köpenick im September zum Anlass, ihre Handlungsempfehlung zur Vorbereitung auf einen Stromausfall in der Apotheke« zu überarbeiten, die seit Anfang Dezember auf der ABDA-Website zum Download bereitsteht. Dort sind auch Patienteninformationsblätter als Muster hinterlegt, die an die Patientinnen und Patienten im Falle eines Stromausfalls ausgehändigt werden können.
Nach dem Brandanschlag fordert der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) Änderungen bei Transparenzpflichten für kritische Infrastrukturen. »Transparenz darf nicht dazu führen, dass Angriffsflächen eröffnet oder Verwundbarkeiten für potenzielle Angreifer sichtbar werden«, sagte der stellvertretende BDI-Hauptgeschäftsführer Holger Lösch.
»Sicherheitsrelevante Details dürfen weder öffentlich zugänglich sein noch in falsche Hände geraten.« Der aktuelle Entwurf des sogenannten Kritis-Dachgesetzes, der einheitliche Regeln zum Schutz kritischer Infrastrukturen vorsieht, werde der realen Bedrohungslage nicht gerecht, kritisierte Lösch. Statt eines klaren und wirksamen Schutzrahmens setze er auf zusätzliche Regulierung und ein überhastetes Verfahren mit einer zu kurzen Einbeziehung von Experten. »Kritische Infrastrukturen lassen sich so nicht resilient machen«, warnte er.
Zugleich mahnte Lösch eine grundlegende Neubewertung der Sicherheitslage an. »Gezielte Angriffe auf kritische Infrastrukturen wie Energieversorgung, Logistik oder Kommunikation sind längst Realität«, erklärte er. Solche hybriden Bedrohungen träfen das Rückgrat der Wirtschaft und seien ein direkter Angriff auf die staatliche Handlungsfähigkeit und die Gesamtverteidigung. Die Politik reagiere bislang nicht ausreichend auf diese wachsenden Gefahren. Der Bundestag berät derzeit über eine Reform gesetzlicher Regelungen, bei denen es um den Schutz sogenannter kritischer Infrastruktur geht (Kritis-Dachgesetz). Dazu gehören Bereiche, die die Versorgung mit als unentbehrlich geltenden Gütern und Dienstleistungen sicherstellen. Neben der Energie- und Wasserversorgung gehören dazu unter anderem die Ernährungswirtschaft und das Gesundheitswesen. Die Reform könnte auch Gelegenheit bieten, die aktuellen Transparenzpflichten neu zu regeln.