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Verpflichtende Treuhandkonten: BMG hält sich bedeckt 

Die Pleite des Abrechners AvP hat zahlreiche Apotheken in finanzielle Schwierigkeiten gebracht, weil Gelder nicht auf Treuhandkonten abgelegt waren. Eine verpflichtende Einführung dieser Konten plant die Bundesregierung offenbar nicht. Dabei hatte die Bafin zuletzt Hinweise auf Unregelmäßigkeiten bei verschiedenen Anbietern bekommen.
Stephanie Schersch
11.12.2020  16:00 Uhr

Anbieter in Zahlungsschwierigkeiten

Eine Pleite wie die von AvP hat es im Gesundheitswesen bislang nicht gegeben. Allerdings ist der Finanzaufsicht nach Aussage des BMG ein weiterer Fall aus dem Jahr 2017 bekannt, bei dem ein Abrechnungsdienstleister im Gesundheitswesen in Zahlungsschwierigkeiten geraten ist. Um welches Rechenzentrum es sich dabei handelt, erklärt das Ministerium nicht.  Darüber hinaus hat die BaFin der Regierungsantwort zufolge in den Jahren 2018 bis 2020 weitere Hinweise auf Unregelmäßigkeiten bei Factoring-Anbietern erhalten, die jedoch offenbar geklärt werden konnten. Dabei sei es unter anderem um Informationen über unerlaubte Factoring-Geschäfte sowie über Mängel in der Geschäftsorganisation oder mögliche wirtschaftliche Schwierigkeiten gegangen, so das BMG. »Die BaFin ist in allen diesen Fällen den Hinweisen umgehend nachgegangen, damit festgestellte Mängel durch das jeweilige Institut zeitnah abgestellt werden.«

FDP-Gesundheitsexperte Wieland Schinnenburg drängte vor diesem Hintergrund auf eine strenge Aufsicht der Factoring-Unternehmen. Zudem sprach er sich erneut für gesetzliche Nachbesserungen aus. So wickelten die Abrechner Gelder der Versichertengemeinschaft ab. »Ich fordere die Bundesregierung auf, dafür Sorge zu tragen, dass diese Gelder durch insolvenzfeste Treuhandkonten abgesichert werden müssen«, so Schinnenburg.

 

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