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»Datenklau«-Prozess

Verlängert bis in den März

Selbst nach knapp einem Jahr will der Strafprozess gegen Ex-ABDA-Sprecher Thomas Bellartz und den IT-Systemadministrator Christoph H. kein Ende finden: Die Verteidigung hat heute abermals Gegenvorstellung erhoben. Und das Gericht setzte weitere Verhandlungstermine fest.
Jennifer Evans
21.12.2018  16:44 Uhr

Ursprünglich war geplant, dass die beiden Angeklagten am heutigen Freitag Auskünfte zu ihrem Lebenslauf geben. Doch die Verteidiger beider Parteien verweigerten, ergänzende Angaben zum beruflichen Werdegang ihrer Mandanten sowie zu deren gegenwärtiger Situation zu machen. Selbst auf die Nachfrage des Vorsitzenden Richters, ob die Angeklagten nicht vielleicht doch Dokumente oder Urkunden einreichen wollten, blieben die Rechtsanwälte hart. Lediglich Bellartz‘ Verteidiger, Professor Carsten Wegner, verwies die Richter auf eine E-Mail, die er ihnen vorab geschickt hatte. Darin befänden sich diverse Links zu Internetseiten, die alle nötigen Informationen zum Lebenslauf seines Mandaten lieferten.

Seit Januar dieses Jahres müssen sich der heutige Apotheke Adhoc-Herausgeber Bellartz und der IT-Spezialist H. vor dem Berliner Landgericht dafür verantworten, sich zwischen 2009 und 2012 im Bundesgesundheitsministerium (BMG) Zugang zu E-Mails mit brisanten politischen Inhalten verschafft zu haben. Bellartz soll laut Anklage H. für diese Insider-Informationen bezahlt haben.

Die Hauptverhandlung wäre heute eigentlich schnell beendet gewesen, hätte Wegner nicht noch eine Gegenvorstellung vorbereitet. Darin beanstandete er einige vorangegangene Entscheidungen der Strafkammer. Die Argumente waren zwar nicht neu, doch die Richter werden sich wohl zum wiederholten Male mit dem Inhalt seines Anliegens befassen müssen.

Nach wie vor will der Verteidiger weitere Zeugen im Gerichtssaal sehen. Sie sollen ihm nach Möglichkeit bestätigen, wie leicht es damals für einen IT-Mitarbeiter wie H. im BMG war, auf hausinterne E-Mail-Postfächer zuzugreifen – zumal das Ministerium entsprechende Schutzmaßnahmen erst später nachrüstete. Das Gericht hatte sich allerdings von weiteren Vernehmungen keine neuen Erkenntnisse versprochen und entsprechende Anträge im Laufe des Prozesses bereits mehrfach abgelehnt. Allerdings ist der Anklage in Wegners Augen die Basis entzogen, wenn die »Überwindung einer Zugangssicherung«, wie es  Paragraf 202a Strafgesetzbuch zum Ausspähen von Daten vorsieht, praktisch nicht stattgefunden haben kann. Schließlich habe das BMG dem angeklagten IT-Mitarbeiter entsprechende Rechte sowie die technische Möglichkeit dazu gegeben, auch auf die privaten E-Mail-Postfächer zuzugreifen, betonte er.

Der Rechtsanwalt sieht außerdem die Richter in der Pflicht, ihm endlich Auskunft darüber zu geben, von welchen Daten oder E-Mails in den zwei noch verbleibenden Anklagepunkten die Rede ist. Weder die Anklage selbst noch die bislang befragten Zeugen hätten den nötigen Aufschluss darüber gegeben, bemängelte Wegner – auch zum wiederholten Male. Auf seine Kritik reagierten aber heute weder die Vertreterin der Staatsanwaltschaft noch die Richter. Das wird vermutlich am nächsten Verhandlungstag, dem 7. Januar, passieren.

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