Pharmazeutische Zeitung online Avoxa
whatsApp instagram facebook bluesky linkedin xign

ABDA zur Eilverordnung des BMG
-
Vereinfachung ist willkommen 

In ihrer Stellungnahme zur gestern veröffentlichten Coronavirus-Eilverordnung des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) begrüßt die ABDA die weitgehende Vereinfachung bei der Belieferung von Rezepten. An einigen Stellen gehen ihr die Schritte des Ministeriums jedoch nicht weit genug.
AutorKontaktChristina Müller
Datum 07.04.2020  18:58 Uhr

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) setzt auf die Offizinen im Land: Ihnen will er mit seinem gestern bekannt gewordenen Verordnungsentwurf zur Arzneimittelversorgung in Zeiten der Coronavirus-Pandemie bürokratische Lasten von den Schultern nehmen. Zudem soll der Botendienst der Offizinen – zumindest befristet – von der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) vergütet werden.

Das findet die ABDA grundsätzlich super. An einigen Stellen wünscht sie dennoch Klarstellungen. »Wir regen an, die Austauschmöglichkeit ausschließlich an die Nichtverfügbarkeit des verordneten Arzneimittels in der Apotheke anzuknüpfen«, schreibt die Bundesvereinigung in ihrer Stellungnahme zum Verordnungsentwurf. »Sofern die Apotheke zunächst die Lieferbarkeit prüfen und eine entsprechende Belieferung abwarten muss, läuft dies dem Zweck zuwider, die Zahl der physischen Kontakte zwischen Patienten und dem pharmazeutischen Personal in den Apotheken zu minimieren.«

Aus der Sicht der Apotheker entstünde zudem ein Widerspruch zwischen dem Verordnungstext und den Regelungen, die sowohl der Deutsche Apothekerverband (DAV) als auch die Landesapothekerverbände mit ihren Vertragspartnern auf Bundes- und Landesebene bereits abgeschlossen haben. »In diesen Vereinbarungen wird bezogen auf Austauschverpflichtungen der Apotheken durchweg auf die Vorrätigkeit der abzugebenden Arzneimittel in der Apotheke abgestellt.« Darüber hinaus fordert die ABDA, auch den Austausch bezüglich des Anwendungsgebiets, der Darreichungsform und bei Wirkstoffen, die auf der Substitutionsausschlussliste stehen, ohne Rücksprache mit dem Arzt zu ermöglichen.

Was die Vergütung des Botendienste der Offizinen betrifft, freut sich die ABDA über die geplante Vergütung durch die Krankenkassen. Dem Entwurf zufolge sollen diese einmalig 250 Euro pro Apotheke sowie 5 Euro pro Lieferort zahlen. Aber: »Wir gehen davon aus, dass es sich bei den genannten Beträgen um Nettobeträge handeln soll und regen insofern eine entsprechende ausdrückliche Formulierung im Gesetzestext an.«

Frag die KI
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
 
FAQ
BETA
Menü
Zeit
SENDEN
Wie kann man die CAR-T-Zelltherapie einfach erklären?
Warum gibt es keinen Impfstoff gegen HIV?
Was hat der BGH im Fall von AvP entschieden?
Zeit
GESAMTER ZEITRAUM
3 JAHRE
1 JAHR
Senden
SENDEN
KI
IHRE FRAGE WIRD BEARBEITET ...
KI
KI
UNSERE ANTWORT
QUELLEN
22.01.2023 – Fehlende Evidenz?
LAV Niedersachsen sieht Verbesserungsbedarf
» ... Frag die KI ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln. ... «
Ihr Feedback
War diese Antwort für Sie hilfreich?
 
 
FEEDBACK SENDEN
FAQ
Was ist »Frag die KI«?
»Frag die KI« ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums versehen, in denen mehr Informationen zu finden sind. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung verfolgt in ihren Artikeln das Ziel, kompetent, seriös, umfassend und zeitnah über berufspolitische und gesundheitspolitische Entwicklungen, relevante Entwicklungen in der pharmazeutischen Forschung sowie den aktuellen Stand der pharmazeutischen Praxis zu informieren.
Was sollte ich bei den Fragen beachten?
Damit die KI die besten und hilfreichsten Antworten geben kann, sollten verschiedene Tipps beachtet werden. Die Frage sollte möglichst präzise gestellt werden. Denn je genauer die Frage formuliert ist, desto zielgerichteter kann die KI antworten. Vollständige Sätze erhöhen die Wahrscheinlichkeit einer guten Antwort.
Wie nutze ich den Zeitfilter?
Damit die KI sich bei ihrer Antwort auf aktuelle Beiträge beschränkt, kann die Suche zeitlich eingegrenzt werden. Artikel, die älter als sieben Jahre sind, werden derzeit nicht berücksichtigt.
Sind die Ergebnisse der KI-Fragen durchweg korrekt?
Die KI kann nicht auf jede Frage eine Antwort liefern. Wenn die Frage ein Thema betrifft, zu dem wir keine Artikel veröffentlicht haben, wird die KI dies in ihrer Antwort entsprechend mitteilen. Es besteht zudem eine Wahrscheinlichkeit, dass die Antwort unvollständig, veraltet oder falsch sein kann. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der KI-Antworten.
Werden meine Daten gespeichert oder verarbeitet?
Wir nutzen gestellte Fragen und Feedback ausschließlich zur Generierung einer Antwort innerhalb unserer Anwendung und zur Verbesserung der Qualität zukünftiger Ergebnisse. Dabei werden keine zusätzlichen personenbezogenen Daten erfasst oder gespeichert.

Mehr von Avoxa