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EU-Kommunalabwasserrichtline

Verbände beantragen Streithilfe gegen KARL

Die neue europäische Kommunalabwasserrichtlinie (KARL) stößt bei Pharmaunternehmen auf großen Widerstand – und Klagen vor dem Europäischen Gericht (EuG). Mehrere Herstellerverbände haben nun Antrag auf Streithilfe gestellt. Pharma Deutschland fordert, die Umsetzung von KARL vorerst zu auszusetzen.
Ev Tebroke
10.07.2025  14:00 Uhr
Verbände beantragen Streithilfe gegen KARL

Der Widerstand der Pharmaunternehmen gegen die geänderte EU-Kommunalabwasserrichtlinie (KARL) ist groß. Die mit der Novellierung einhergehende geplante Einführung einer verpflichtenden vierten Reinigungsstufe in Kläranlagen sieht eine weitreichende Herstellerverantwortung vor. Der Großteil der finanziellen Last soll vor allem auf die Pharma- und Kosmetikbranche abgewälzt werden.

Zahlreiche Pharmaunternehmen hatten deshalb Klage beim EuG eingereicht. Nun bekommt ihr Anliegen Rückendeckung von ihren jeweiligen Branchenverbänden: Der Bundesverband der pharmazeutischen Industrie (BPI) , Pro Generika und Pharma Deutschland haben jeweils einen Antrag auf Streithilfe beim Europäischen Gericht (EuG) eingereicht.

Die Branche hält die Vorgaben aus Brüssel für sehr bedenklich. Die Konsequenzen der Richtlinie auf die Arzneimittelproduktion sei nicht ausreichend bedacht, so die Kritik. Die Unternehmen warnen vor dem Abwandern der Produktion und einer deutlichen Verteuerung von Arzneimitteln. Zudem bestehe die Gefahr, dass aufgrund des hohen Kostendrucks wichtige Medikamente nicht mehr verfügbar wären. Pro Generika etwa hatte vor einem Tsunami an Engpässen« gewarnt. Medienberichten zufolge erwägen Generikahersteller zudem etwa Metformin-haltige Präparate vom Markt zu nehmen, weil die durch die EU-Vorgaben entstehende Mehrkosten nicht mehr zu stemmen seien.

Die am 1. Januar 2025 in Kraft getretene Richtlinie sieht eine vierte Klärstufe zur Entfernung von Mikroschadstoffen vor. Gemäß des Verursacherprinzips sollen sich Pharma- und Kosmetikhersteller zu mindestens 80 Prozent an den Kosten der neuen Klärstufe beteiligen. Die Mitgliedstaaten müssten die EU-Richtlinie nun innerhalb von drei Jahren in nationales Recht umsetzen.

Doch der monatelange Protest der Hersteller hatte auch auf politischer Ebene bereits Früchte getragen: So hat die EU-Kommission auf Druck des EU-Parlaments Anfang Juni angekündigt, die umstrittene Richtlinie erneut prüfen zu wollen. Die Branche hofft nun, vor Gericht ihre Standpunkte und Bedenken einbringen zu können und somit letztlich eine verhältnismäßigere und aus ihrer Sicht praktikablere Lösung zu erwirken. In Form von Streithilfen ist es den Verbänden jeweils möglich, die Perspektiven der Hersteller in das Gerichtsverfahren einzubringen.

»Die Streithelferstellung ermöglicht es uns, sämtliche Generika-Unternehmen zu unterstützen – auch die, die nicht klagen. Dies ist wichtig, denn die finanzielle Belastung trifft die gesamte Branche«, so Bork Bretthauer, Geschäftsführer von Pro Generika. Auch BPI und Pharma Deutschland wollen auf diese Weise ihren Mitgliedern den Rücken stärken, wie sie mitteilten.

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