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Satzungsänderung

VdPP fordert Neubefassung mit ABDA-Strukturreform

Eine im Zuge der ABDA-Strukturreform anstehende Satzungsänderung sorgt derzeit in Teilen der Apothekerschaft für große Unruhe. Der Verein demokratischer Pharmazeutinnen und Pharmazeuten hat Sorge, dass das Thema von der ABDA verharmlost wird. Er will die Verantwortlichkeit für den Deutschen Apothekertag (DAT) der Bundesapothekerkammer (BAK) übertragen.
AutorKontaktEv Tebroke
Datum 05.12.2024  13:00 Uhr
VdPP fordert Neubefassung mit ABDA-Strukturreform

Derzeit schlägt eine mit der ABDA-Strukturreform ab 2025 greifende Satzungsänderung in der Apothekerschaft hohe Wellen. Kritiker befürchten, dass mit dieser Änderung der Deutsche Apothekertag (DAT) als maßgebliches Beschlussorgan für die Arbeit der ABDA entmachtet wird. Einem Ad-hoc-Antrag, der die Rücknahme besagter Änderung beziehungsweise eine Neubefassung mit dem Thema forderte, stimmte die Hauptversammlung (HV) beim DAT in München mit großer Mehrheit zu.

Kommende Woche steht das Thema bei der ABDA-Mitgliederversammlung am 11. Dezember auf der Tagesordnung. Der Verein demokratischer Pharmazeutinnen und Pharmazeuten (VdPP) befürchtet jedoch, dass die Brisanz des Themas nicht genügend kommuniziert wird und die Bedenken und befürchteten Konsequenzen dieser Satzungsänderung leichtfertig abgetan werden könnten.

Unter dem Eindruck der aktuellen Debatten »scheint es nun denkbar, dass der Ad-hoc-Antrag ganz unter den Tisch fällt oder es aus formalen Gründen nicht auf die Tagesordnung schafft, weil der Deutsche Apothekertag bei Satzungsänderungen nichts zu melden habe und der Beschluss deswegen nicht bindend ist«, heißt es in einem Schreiben des VdPP. Der Verein fordert daher, die ABDA-Strukturreform »angesichts der aktuellen Ereignisse« grundsätzlich erneut zu diskutieren. Außerdem regt er an, die Verantwortlichkeit für den DAT künftig der Bundesapothekerkammer (BAK) zu übertragen.

BAK soll DAT als Organ in Satzung aufnehmen

»Der VdPP schlägt vor, der Bundesapothekerkammer (BAK) als Arbeitsgemeinschaft der 17 Landesapothekerkammern die Ausrichtung zukünftiger Apothekertage zu übertragen und die Hauptversammlung der Deutschen Apotheker als Organ in ihre Satzung aufzunehmen mit den bisher in der ABDA-Satzung dazu festgeschriebenen Rechten«, so der Vorschlag.

Diese Änderung biete sich auch deshalb an, weil in den Landesapothekerkammern alle in ihrem Zuständigkeitsbereich lebenden pharmazeutischen Berufsangehörigen als Pflichtmitglieder organisiert sind. Die BAK repräsentiere also die Gesamtheit der Apothekerschaft – »eine gute Voraussetzung für eine breite umfassende berufspolitische Willensbildung. Die Vorbereitung und Durchführung des Deutschen Apothekertages liegt dann zukünftig in der Zuständigkeit der BAK«. Dieses Organisationsmodell entspricht laut VdPP dem der Bundesärztekammer (BÄK), die auch alle 17 Landesärztekammern als Arbeitsgemeinschaft vertritt.

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