| Ev Tebroke |
| 05.12.2024 13:00 Uhr |
Angesichts Diskussion um eine befürchtete Entmachtung des DAT: Der VdPP will die ABDA-Struktur erneut diskutieren. / © PZ/Alois Müller
Derzeit schlägt eine mit der ABDA-Strukturreform ab 2025 greifende Satzungsänderung in der Apothekerschaft hohe Wellen. Kritiker befürchten, dass mit dieser Änderung der Deutsche Apothekertag (DAT) als maßgebliches Beschlussorgan für die Arbeit der ABDA entmachtet wird. Einem Ad-hoc-Antrag, der die Rücknahme besagter Änderung beziehungsweise eine Neubefassung mit dem Thema forderte, stimmte die Hauptversammlung (HV) beim DAT in München mit großer Mehrheit zu.
Kommende Woche steht das Thema bei der ABDA-Mitgliederversammlung am 11. Dezember auf der Tagesordnung. Der Verein demokratischer Pharmazeutinnen und Pharmazeuten (VdPP) befürchtet jedoch, dass die Brisanz des Themas nicht genügend kommuniziert wird und die Bedenken und befürchteten Konsequenzen dieser Satzungsänderung leichtfertig abgetan werden könnten.
Unter dem Eindruck der aktuellen Debatten »scheint es nun denkbar, dass der Ad-hoc-Antrag ganz unter den Tisch fällt oder es aus formalen Gründen nicht auf die Tagesordnung schafft, weil der Deutsche Apothekertag bei Satzungsänderungen nichts zu melden habe und der Beschluss deswegen nicht bindend ist«, heißt es in einem Schreiben des VdPP. Der Verein fordert daher, die ABDA-Strukturreform »angesichts der aktuellen Ereignisse« grundsätzlich erneut zu diskutieren. Außerdem regt er an, die Verantwortlichkeit für den DAT künftig der Bundesapothekerkammer (BAK) zu übertragen.
»Der VdPP schlägt vor, der Bundesapothekerkammer (BAK) als Arbeitsgemeinschaft der 17 Landesapothekerkammern die Ausrichtung zukünftiger Apothekertage zu übertragen und die Hauptversammlung der Deutschen Apotheker als Organ in ihre Satzung aufzunehmen mit den bisher in der ABDA-Satzung dazu festgeschriebenen Rechten«, so der Vorschlag.
Diese Änderung biete sich auch deshalb an, weil in den Landesapothekerkammern alle in ihrem Zuständigkeitsbereich lebenden pharmazeutischen Berufsangehörigen als Pflichtmitglieder organisiert sind. Die BAK repräsentiere also die Gesamtheit der Apothekerschaft – »eine gute Voraussetzung für eine breite umfassende berufspolitische Willensbildung. Die Vorbereitung und Durchführung des Deutschen Apothekertages liegt dann zukünftig in der Zuständigkeit der BAK«. Dieses Organisationsmodell entspricht laut VdPP dem der Bundesärztekammer (BÄK), die auch alle 17 Landesärztekammern als Arbeitsgemeinschaft vertritt.
Die Landesärztekammern hätten die beruflichen Belange aller Kammermitglieder wahrzunehmen unter Beachtung der Interessen der Allgemeinheit. »Hier gibt es dann – anders als in den ABDA-Gremien – keine Sonderrechte für die selbständigen Apotheker*innen in den öffentlichen Apotheken. Damit würde auch dem Wunsch der Antragsteller des Ad-hoc-Antrags ›mehr Apothekertag wagen‹ Rechnung getragen.«
Stein des Anstoßes der aktuellen Debatte und des Ad-hoc-Antrags ist die Tatsache, dass die Hauptversammlung in der Satzungsordnung nicht mehr als Organ der ABDA aufgeführt ist. Laut ABDA hat dies aber keine praktische Relevanz. Das hatten zuletzt etwa Thomas Benkert, Präsident der Bayerischen Landesapothekerkammer (BLAK) und Hans-Peter Hubmann, Vorsitzender des Bayerischen Apothekerverbands, bei der BLAK-Versammlung betont.
Doch vor allem das in der Satzung formulierte Ziel, dass künftig Beschlüsse der Hauptversammlung für die ABDA nicht mehr bindend, sondern »zu berücksichtigen« sind, sorgt für Unruhe. In der Satzung heißt es nun: »Beschlüsse der Hauptversammlung sind bei den jeweiligen Entscheidungsfindungen der Organe der Bundesebene sachgerecht zu berücksichtigen.« Die bisherige Satzung lautete: »Beschlüsse der Hauptversammlung sind für das Handeln der Bundesvereinigung und ihrer Organe verpflichtend, soweit nicht die ausschließliche Zuständigkeit der Mitgliederversammlung nach §3 Absatz 2 gegeben ist.«
Die neue Formulierung basiert auf dem Diskussionsergebnis der MV im Sommer 2024 zum Thema Satzungsänderung. Die MV hatte der Satzungsänderung im Kontext der ABDA-Strukturreform im Juni dieses Jahres zugestimmt.