VdK prüft Musterklagen seiner Mitglieder |
Verena Bentele, Präsidentin des Sozialverbands VdK, spricht sich für Musterklagen gegen den gestern vom Bundeskabinett auf den Weg gebrachten Haushaltsentwurf 2026 aus. / © MARLENE GAWRISCH
Aus Sicht des VdK verschärft der Haushaltsentwurf 2026 die chronische Unterfinanzierung der gesetzlichen Pflegeversicherung. Verena Bentele, VdK-Präsidentin fordert die Bundesregierung auf, »erst einmal ihre Schulden bei den Pflegekassen zu begleichen«.
Während der Corona-Pandemie seien über den Ausgleichsfonds Gelder für gesamtgesellschaftliche Maßnahmen abgerechnet und nur zum Teil refinanziert worden. 5,2 Milliarden Euro seien noch offen. »Das ist nicht hinnehmbar«, so die VdK-Präsidentin.
Dieser Zugriff auf die Beitragsgelder verletze das aus dem Grundgesetz (GG) abzuleitende Gebot der Belastungsgleichheit (Artikel 3 Absatz 1 GG) und stelle damit eine verfassungswidrige Zweckentfremdung dar. »Dass der Bund die Rückzahlung konsequent verweigert, erweckt den Eindruck, dass er bewusst Spardruck auf die Pflegeversicherung ausüben möchte.«
Der Sozialverband argumentiert zudem mit einem Gutachten von Dagmar Felix, Professorin für Öffentliches Recht mit dem Schwerpunkt Sozialrecht an der Universität Hamburg. Felix sei zu dem Ergebnis kommen, dass ein Zugriff auf Sozialversicherungsbeiträge verwehrt ist, wenn diese zur Finanzierung des allgemeinen Staatshaushalts verwendet würden. »Eine Klage der Beitragszahler vor den Sozialgerichten hält auch sie für möglich«, so Bentele.
Der Sozialverband VdK Deutschland ist nach eigenen Angaben mit 2,3 Millionen Mitgliedern der größte Sozialverband Deutschlands.
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