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Krankenhausreform 
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VdK klagt gegen Transformationsfonds

Die Bundesregierung möchte die Krankenhausreform mit einem Transformationsfonds finanzieren, der zur Hälfte aus den Mitteln der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) finanziert wird. Der Sozialverband VdK hält das für verfassungswidrig und kündigt eine Klage an. 
AutorKontaktLukas Brockfeld
Datum 28.01.2025  13:00 Uhr

Rechtsstreit durch alle Instanzen 

Der VdK rechnet mit einem langen Rechtsstreit. Der Prozess beginne mit dem Widerspruch der VdK Mitglieder gegen den Beitragsbescheid ihrer Krankenkasse. Danach könne die Auseinandersetzung durch  weitere Instanzen bis hin zum Bundesverfassungsgericht geführt werden. 

Der VdK ist mit seiner Kritik an der Finanzierung der Krankenhausreform nicht allein. Schon im September legte der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) ein ausführliches Gutachten vor, in dem ebenfalls eine verfassungswidrige Zweckentfremdung der GKV-Beitragsmittel kritisiert wird. Auch der GKV-Spitzenverband prüft laut Informationen des »Deutschen Ärzteblattes« aktuell seine juristischen Optionen. 

Lauterbach hält an Fonds und Reform fest 

Sollte die Klage Erfolg haben, stünde das Bundesgesundheitsministerium (BMG) vor einer Milliardenlücke, die die ganze Krankenhausreform gefährden könnte. Der umstrittene Umbau der Kliniklandschaft hat bereits begonnen. Am Dienstag gab das BMG bekannt, dass mit dem »Leistungsgruppen-Grouper« jetzt die Software zur Verfügung steht, mit der Behandlungsfälle den künftig geltenden Leistungsgruppen zugeordnet werden sollen. 

»Mit dem Leistungsgruppen-Grouper stellen wir die Krankenhausreform scharf. Damit wird sichtbar, welche Klinik künftig noch welche Leistungen anbieten kann und abrechnen darf. Nur Krankenhäuser, die dafür festgelegte Qualitätskriterien erfüllen, bekommen die jeweilige Leistung dann auch bezahlt. Der Grouper erzwingt die dringend notwendige Spezialisierung unserer stationären Versorgung«, sagte Bundesgesundheitsminister Lauterbach

Bei einer Pressekonferenz erklärte der Minister, dass er der Klage des VdK gelassen entgegen sehe. Die Rechtsverordnung zum Transformationsfonds soll am 14. Februar vom Bundesrat beschlossen werden, sodass die Krankenhäuser ab Juli Mittel daraus beantragen können. Das Gesetz sei bewusst so geschrieben worden, dass das Klagerisiko minimiert sei. 

Lauterbach betonte, dass der Transformationsfonds und die Reform unbedingt umgesetzt werden müssten. »Ich schließe aus, dass wir die Reform verzögern«, sagte der Minister. Andernfalls seien viele Kliniken von der Insolvenz bedroht. Die Krankenkassenbeiträge würden dann erst recht steigen. 

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