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Krankenhausreform 

VdK klagt gegen Transformationsfonds

Die Bundesregierung möchte die Krankenhausreform mit einem Transformationsfonds finanzieren, der zur Hälfte aus den Mitteln der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) finanziert wird. Der Sozialverband VdK hält das für verfassungswidrig und kündigt eine Klage an. 
Lukas Brockfeld
28.01.2025  13:00 Uhr

Im vergangenen Jahr wurde hitzig über die große Krankenhausreform gestritten. Zwischenzeitlich drohte das Projekt von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) im Bundesrat sogar ganz zu scheitern. Doch im November verabschiedete die Länderkammer das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz, sodass die Reform zum Jahreswechsel in Kraft treten konnte. 

Der Konflikt ist damit jedoch noch nicht beigelegt. Zur Finanzierung der Reform sieht die Bundesregierung einen Transformationsfonds von 50 Milliarden Euro vor. Die Bundesländer kommen für die Hälfte des Geldes auf, die andere Hälfte stammt aus den Mitteln der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Kritikerinnen und Kritiker werfen der Bundesregierung vor, gesetzlich Versicherte unverhältnismäßig zu belasten. Gleichzeitig sind die privaten Krankenversicherungen nicht an den Kosten der Reform beteiligt. 

Jetzt kündigt der Sozialverband VdK an, gegen die hohen Krankenkassenbeiträge und die Finanzierung der Krankenhausreform zu klagen. Der Verband hält es für verfassungswidrig, dass die Bundesregierung Beitragsgelder zur Neuordnung der Krankenhauslandschaft verwendet. 

Hohe Zusatzbeiträge 

Der VdK macht die Krankenhausreform für den starken Anstieg der Zusatzbeiträge mitverantwortlich. Allein die Finanzierung des Transformationsfonds belaste die GKV um zusätzliche 2,5 Milliarden Euro pro Jahr. »Das wirkt sich auf die Beiträge der Versicherten aus. Schon jetzt spüren viele den Anstieg, in den kommenden Monaten dürften die Beiträge noch weiter in die Höhe schießen«, heißt es in einer am Montag veröffentlichten Pressemitteilung. 

Der Sozialverband betont, dass Sozialversicherungsbeiträge laut Bundesverfassungsgericht einen besonderen Schutz genießen. Sie seien streng zweckgebunden und dürften nicht zur Finanzierung des allgemeinen Haushalts verwendet werden. »Die GKV-Beiträge dürfen nur für Aufgaben verwendet werden, die eindeutig den GKV Versicherten zugutekommen«, erklärt VdK-Präsidentin Verena Bentele.

Leistungen, die für alle Bürgerinnen und Bürger einen Nutzen haben, dürften dagegen nicht aus den Mitteln der Krankenkassen bezahlt werden. »Von der Verbesserung des Gesundheitssystems durch die Krankenhausreform werden aber alle im Land profitieren, also auch Privatversicherte und Mitglieder anderer Versorgungssysteme. Die Kosten sollten daher von der gesamten Gesellschaft getragen werden. Das geht nur, wenn die Krankenhausreform über den allgemeinen Staatshaushalt finanziert wird«, so Verena Bentele. 

Rechtsstreit durch alle Instanzen 

Der VdK rechnet mit einem langen Rechtsstreit. Der Prozess beginne mit dem Widerspruch der VdK Mitglieder gegen den Beitragsbescheid ihrer Krankenkasse. Danach könne die Auseinandersetzung durch  weitere Instanzen bis hin zum Bundesverfassungsgericht geführt werden. 

Der VdK ist mit seiner Kritik an der Finanzierung der Krankenhausreform nicht allein. Schon im September legte der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) ein ausführliches Gutachten vor, in dem ebenfalls eine verfassungswidrige Zweckentfremdung der GKV-Beitragsmittel kritisiert wird. Auch der GKV-Spitzenverband prüft laut Informationen des »Deutschen Ärzteblattes« aktuell seine juristischen Optionen. 

Lauterbach hält an Fonds und Reform fest 

Sollte die Klage Erfolg haben, stünde das Bundesgesundheitsministerium (BMG) vor einer Milliardenlücke, die die ganze Krankenhausreform gefährden könnte. Der umstrittene Umbau der Kliniklandschaft hat bereits begonnen. Am Dienstag gab das BMG bekannt, dass mit dem »Leistungsgruppen-Grouper« jetzt die Software zur Verfügung steht, mit der Behandlungsfälle den künftig geltenden Leistungsgruppen zugeordnet werden sollen. 

»Mit dem Leistungsgruppen-Grouper stellen wir die Krankenhausreform scharf. Damit wird sichtbar, welche Klinik künftig noch welche Leistungen anbieten kann und abrechnen darf. Nur Krankenhäuser, die dafür festgelegte Qualitätskriterien erfüllen, bekommen die jeweilige Leistung dann auch bezahlt. Der Grouper erzwingt die dringend notwendige Spezialisierung unserer stationären Versorgung«, sagte Bundesgesundheitsminister Lauterbach

Bei einer Pressekonferenz erklärte der Minister, dass er der Klage des VdK gelassen entgegen sehe. Die Rechtsverordnung zum Transformationsfonds soll am 14. Februar vom Bundesrat beschlossen werden, sodass die Krankenhäuser ab Juli Mittel daraus beantragen können. Das Gesetz sei bewusst so geschrieben worden, dass das Klagerisiko minimiert sei. 

Lauterbach betonte, dass der Transformationsfonds und die Reform unbedingt umgesetzt werden müssten. »Ich schließe aus, dass wir die Reform verzögern«, sagte der Minister. Andernfalls seien viele Kliniken von der Insolvenz bedroht. Die Krankenkassenbeiträge würden dann erst recht steigen. 

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