Pharmazeutische Zeitung online Avoxa
whatsApp instagram facebook bluesky linkedin xign

13. Tarifgehalt
-
Urlaubsgeld für Apothekenangestellte

Knapp die Hälfte (46 Prozent) der Beschäftigten in Deutschland erhalten Urlaubsgeld. Auch Angestellte in Apotheken haben die Chance, dass ihre tarifliche Sonderzahlung gesplittet und ein Teilbetrag mit dem Juni-Gehalt ausgezahlt wird. Darauf weist die Apothekengewerkschaft Adexa hin.
AutorKontaktAnne Orth
Datum 01.07.2024  14:00 Uhr

Anspruch auch für Minijobber

Die Apothekengewerkschaft gibt einen weiteren Tipp: Sind Apothekenleitung und Angestellte tarifgebunden, gilt der Anspruch auf Sonderzahlung auch für einen Minijob. Hier muss das 13. Tarifgehalt dann aber so eingerechnet werden, dass die zu erbringende Arbeitszeit sich gegebenenfalls reduziert, damit die regelmäßige monatliche Verdienstgrenze von 538 Euro (Stand 2024) nicht überschritten wird, heißt es in der Mitteilung.

 

THEMEN
ApothekeAdexa

Mehr von Avoxa