Urlaubsgeld für Apothekenangestellte |
Urlaubsgeld kann die Vorfreude auf den bevorstehenden Sommerurlaub noch erheblich steigern. / Foto: Adobe Stock/contrastwerkstatt
Beschäftigte in Betrieben mit Tarifvertrag bekommen deutlich häufiger Urlaubsgeld als Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in nicht tarifgebundenen Betrieben. Das zeigt eine Auswertung des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung.
Im Durchschnitt sind es in Deutschland in diesem Sommer knapp die Hälfte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (46 Prozent), wie die Apothekengewerkschaft Adexa informiert. Für Unterschiede sorgen demmach aber auch weitere Kriterien wie die Betriebsgröße und das Geschlecht. Eine Rolle spielt außerdem, ob ein Betrieb in Ost- oder Westdeutschland angesiedelt ist. Für die Untersuchung wertete das WSI Daten von fast 68.000 Beschäftigten aus.
Der mit Abstand wichtigste Faktor ist der Auswertung zufolge eine Tarifbindung: Dadurch erhöht sich die Chance auf eine Urlaubsgeldzahlung um mehr als das Doppelte. Während 74 Prozent der Beschäftigten mit Tarifvertrag Urlaubsgeld erhalten, sind es bei denjenigen ohne Tarifbindung lediglich 36 Prozent.
Auch die Betriebsgröße spielt eine große Rolle. So fanden die Wissenschaftler heraus, dass mit zunehmender Unternehmensgröße die Wahrscheinlichkeit steigt, dass Tarifverträge gelten – und Beschäftigte ein Urlaubsgeld bekommen. Bei kleineren Firmen unter 100 Beschäftigten profitieren lediglich 38 Prozent der Beschäftigten von Urlaubsgeld. Bei Unternehmen mit 100 bis 500 Mitarbeitenden sind es 51 Prozent und in Großbetrieben über 500 Beschäftigten 59 Prozent.
Bei der WSI-Auswertung zeigten sich auch deutliche Unterschiede zwischen Ost- und Westdeutschland. Diese beruhen laut der Adexa auf dem jeweilige Grad der Tarifbindung. So erhalten im Osten lediglich 34 Prozent der Beschäftigten Urlaubsgeld, während es im Westen 48 Prozent sind.
Das Geschlecht spielt ebenfalls eine Rolle. Während 50 Prozent der männlichen Beschäftigten Urlaubsgeld erhalten, sind es bei Arbeitnehmerinnen nur 40 Prozent. Das erklären sich die Forscher damit, dass Frauen häufiger in kleineren Betrieben und Berufsgruppen beziehungsweise Branchen mit niedriger Tarifbindung arbeiten.
»Das Urlaubsgeld ist ein echtes Extra für die Beschäftigten – und ein gutes Argument für tarifgebundene Arbeitgeber, die auf der Suche nach Fachkräften sind«, kommentiert WSI-Experte Malte Lübker die Ergebnisse der Auswertung. Und weiter: »Was vielen nicht bewusst ist: Neben Geld für die Urlaubskasse bringen Tarifverträge auch zusätzliche Urlaubstage.« Das gelte auch für die öffentlichen Apotheken.
Die Adexa weist tarifgebundene Beschäftigte in Apotheken darauf hin, dass ihnen in allen drei Tarifbereichen eine tarifliche Sonderzahlung in Höhe eines tariflichen Monatsbruttogehalts zusteht. In diversen Apotheken zahlten die Inhaber demnach einen Teilbetrag als Beitrag zum Urlaub mit dem Juni-Gehalt aus. Es sei aber auch möglich, die volle Summe erst Ende November zu zahlen oder sie in monatlichen Teilbeträgen zu überweisen.
Die Apothekengewerkschaft gibt einen weiteren Tipp: Sind Apothekenleitung und Angestellte tarifgebunden, gilt der Anspruch auf Sonderzahlung auch für einen Minijob. Hier muss das 13. Tarifgehalt dann aber so eingerechnet werden, dass die zu erbringende Arbeitszeit sich gegebenenfalls reduziert, damit die regelmäßige monatliche Verdienstgrenze von 538 Euro (Stand 2024) nicht überschritten wird, heißt es in der Mitteilung.