Untersuchung für Neunjährige könnte Regelleistung werden |
Daniela Hüttemann |
17.08.2023 15:00 Uhr |
Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte empfiehlt die beiden zusätzlichen Vorsorgeuntersuchungen U10 und U11 für Kinder im Grundschulalter. / Foto: Getty Images/Westend61/Uwe Umstätter
Es gibt sie zwar theoretisch, die U10 im Alter von sieben bis acht Jahren und die U11 im Alter von neun bis zehn Jahren – doch sie gehören nicht zu den Regelleistungen. Zwar übernehmen viele Krankenkassen die Kosten, doch nur, wenn ein Kinderarzt mit entsprechendem Selektivvertrag mit der Krankenkasse sie durchführt. Dabei sind Kinderärzte Mangelware und viele Eltern sind froh, wenn sie überhaupt einen gefunden haben.
»Hier besteht eine große Vorsorgelücke bei den Heranwachsenden im GKV-Leistungskatalog, die wir schließen möchten«, sagt Raimund Geene, Patientenvertreter im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), der festlegt, was zur Regelversorgung gehört und damit auch von den Krankenkassen bezahlt werden muss.
Es gebe wissenschaftliche Empfehlungen, dass für Kinder im Alter von neun Jahren eine standardisierte Früherkennungsmaßnahme sinnvoll sei, wie es in anderen Ländern üblich ist. »Unser Anliegen ist es, ein Angebot der Regelversorgung zu machen, das allen Heranwachsenden zusteht – unabhängig von der Krankenkassenzugehörigkeit und der Kinderarztpraxis«, erklärt Geene.
Die Patientenvertretung im G-BA hat nun einen entsprechenden Antrag auf Aufnahme zumindest einer zusätzlichen Vorsorgeuntersuchung im Alter von neun bis zehn Jahren in die Regelversorgung gestellt, teilte die Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe am heutigen Donnerstag mit. Im Fokus sollen die Themen Übergewicht/Adipositas, Bewegung, Medienkonsum und psychische Auffälligkeiten, auch vor dem Hintergrund der Folgen der Coronapandemie.
Zudem soll es eine gezielte Impfberatung geben. Denn ab dem Alter von neun Jahren ist die HPV-Impfung für Mädchen und Jungen zugelassen. Die Ständige Impfkommission empfiehlt die Impfung ab neun und möglichst bis zum Alter von 14 Jahren. Konkret sollte die Grundimmunisierung abgeschlossen sein, bevor die ersten sexuellen Kontakte erfolgen, bei denen es zu einer Übertragung humaner Papilloma-Viren kommen kann. Dafür kann es bei der J1 im Alter von 13 bis 14 Jahren mitunter schon zu spät sein. Die Impfraten sind in Deutschland bei Weitem noch nicht zufriedenstellend. Die Patientenvertretung erhofft sich von der neuen Vorsorgeuntersuchung daher auch eine Steigerung der HPV-Impfrate.
Darüber hinaus hat die Patientenvertretung beantragt, die Dokumentation der J1 in das »Gelbe Heft« zu integrieren. Dieses geht bislang nur bis zur U9 im Alter von fünf Jahren. Durch die Einbindung der J1 erhofft sich die Patientenvertretung eine verstärkte Aufmerksamkeit und höhere Inanspruchnahme. So lägen die Teilnahmeraten für die U1 bis U9 bei mehr als 90 Prozent (in einigen Bundesländern sind manche U sogar Pflicht), während weniger als 50 Prozent der Jugendlichen zur J1 gingen.