Pharmazeutische Zeitung online Avoxa
whatsApp instagram facebook bluesky linkedin xign
Vorsorge-Lücke

Untersuchung für Neunjährige könnte Regelleistung werden

Bis zum fünften Lebensjahr reiht sich ein Vorsorgetermin an den nächsten. Dann ist erstmal Schluss bis zur J1 mit 13 oder 14 Jahren. Diese Lücke will die Patientenvertretung im Gemeinsamen Bundesausschuss nun schließen.
AutorKontaktDaniela Hüttemann
Datum 17.08.2023  15:00 Uhr

Es gibt sie zwar theoretisch, die U10 im Alter von sieben bis acht Jahren und die U11 im Alter von neun bis zehn Jahren – doch sie gehören nicht zu den Regelleistungen. Zwar übernehmen viele Krankenkassen die Kosten, doch nur, wenn ein Kinderarzt mit entsprechendem Selektivvertrag mit der Krankenkasse sie durchführt. Dabei sind Kinderärzte Mangelware und viele Eltern sind froh, wenn sie überhaupt einen gefunden haben.

»Hier besteht eine große Vorsorgelücke bei den Heranwachsenden im GKV-Leistungskatalog, die wir schließen möchten«, sagt Raimund Geene, Patientenvertreter im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), der festlegt, was zur Regelversorgung gehört und damit auch von den Krankenkassen bezahlt werden muss.

Es gebe wissenschaftliche Empfehlungen, dass für Kinder im Alter von neun Jahren eine standardisierte Früherkennungsmaßnahme sinnvoll sei, wie es in anderen Ländern üblich ist. »Unser Anliegen ist es, ein Angebot der Regelversorgung zu machen, das allen Heranwachsenden zusteht – unabhängig von der Krankenkassenzugehörigkeit und der Kinderarztpraxis«, erklärt Geene.

Im Fokus: Übergewicht, Medienkonsum, Psyche und HPV

Die Patientenvertretung im G-BA hat nun einen entsprechenden Antrag auf Aufnahme zumindest einer zusätzlichen Vorsorgeuntersuchung im Alter von neun bis zehn Jahren in die Regelversorgung gestellt, teilte die Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe am heutigen Donnerstag mit. Im Fokus sollen die Themen Übergewicht/Adipositas, Bewegung, Medienkonsum und psychische Auffälligkeiten, auch vor dem Hintergrund der Folgen der Coronapandemie.

Zudem soll es eine gezielte Impfberatung geben. Denn ab dem Alter von neun Jahren ist die HPV-Impfung für Mädchen und Jungen zugelassen. Die Ständige Impfkommission empfiehlt die Impfung ab neun und möglichst bis zum Alter von 14 Jahren. Konkret sollte die Grundimmunisierung abgeschlossen sein, bevor die ersten sexuellen Kontakte erfolgen, bei denen es zu einer Übertragung humaner Papilloma-Viren kommen kann. Dafür kann es bei der J1 im Alter von 13 bis 14 Jahren mitunter schon zu spät sein. Die Impfraten sind in Deutschland bei Weitem noch nicht zufriedenstellend. Die Patientenvertretung erhofft sich von der neuen Vorsorgeuntersuchung daher auch eine Steigerung der HPV-Impfrate.

Darüber hinaus hat die Patientenvertretung beantragt, die Dokumentation der J1 in das »Gelbe Heft« zu integrieren. Dieses geht bislang nur bis zur U9 im Alter von fünf Jahren. Durch die Einbindung der J1 erhofft sich die Patientenvertretung eine verstärkte Aufmerksamkeit und höhere Inanspruchnahme. So lägen die Teilnahmeraten für die U1 bis U9 bei mehr als 90 Prozent (in einigen Bundesländern sind manche U sogar Pflicht), während weniger als 50 Prozent der Jugendlichen zur J1 gingen.

Frag die KI
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
 
FAQ
BETA
Menü
Zeit
SENDEN
Wie kann man die CAR-T-Zelltherapie einfach erklären?
Warum gibt es keinen Impfstoff gegen HIV?
Was hat der BGH im Fall von AvP entschieden?
Zeit
GESAMTER ZEITRAUM
3 JAHRE
1 JAHR
Senden
SENDEN
KI
IHRE FRAGE WIRD BEARBEITET ...
KI
KI
UNSERE ANTWORT
QUELLEN
22.01.2023 – Fehlende Evidenz?
LAV Niedersachsen sieht Verbesserungsbedarf
» ... Frag die KI ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln. ... «
Ihr Feedback
War diese Antwort für Sie hilfreich?
 
 
FEEDBACK SENDEN
FAQ
Was ist »Frag die KI«?
»Frag die KI« ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums versehen, in denen mehr Informationen zu finden sind. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung verfolgt in ihren Artikeln das Ziel, kompetent, seriös, umfassend und zeitnah über berufspolitische und gesundheitspolitische Entwicklungen, relevante Entwicklungen in der pharmazeutischen Forschung sowie den aktuellen Stand der pharmazeutischen Praxis zu informieren.
Was sollte ich bei den Fragen beachten?
Damit die KI die besten und hilfreichsten Antworten geben kann, sollten verschiedene Tipps beachtet werden. Die Frage sollte möglichst präzise gestellt werden. Denn je genauer die Frage formuliert ist, desto zielgerichteter kann die KI antworten. Vollständige Sätze erhöhen die Wahrscheinlichkeit einer guten Antwort.
Wie nutze ich den Zeitfilter?
Damit die KI sich bei ihrer Antwort auf aktuelle Beiträge beschränkt, kann die Suche zeitlich eingegrenzt werden. Artikel, die älter als sieben Jahre sind, werden derzeit nicht berücksichtigt.
Sind die Ergebnisse der KI-Fragen durchweg korrekt?
Die KI kann nicht auf jede Frage eine Antwort liefern. Wenn die Frage ein Thema betrifft, zu dem wir keine Artikel veröffentlicht haben, wird die KI dies in ihrer Antwort entsprechend mitteilen. Es besteht zudem eine Wahrscheinlichkeit, dass die Antwort unvollständig, veraltet oder falsch sein kann. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der KI-Antworten.
Werden meine Daten gespeichert oder verarbeitet?
Wir nutzen gestellte Fragen und Feedback ausschließlich zur Generierung einer Antwort innerhalb unserer Anwendung und zur Verbesserung der Qualität zukünftiger Ergebnisse. Dabei werden keine zusätzlichen personenbezogenen Daten erfasst oder gespeichert.

Mehr von Avoxa