Unternehmen setzen sich stärker mit Lieferketten auseinander |
Auch die Pharmaindustrie wurde vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) bezüglich der Lieferkettengesetz-Pflichten kontrolliert. / Foto: IMAGO/ANP
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengestez (LkSG), kurz Lieferkettengesetz, gilt für sämtliche Wirtschaftsbereiche und damit auch für große Arzneimittelhersteller und Hersteller von Medizintechnik. Nach Angaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) regelt das Gesetz die unternehmerische Verantwortung für die Einhaltung von Menschenrechten in den globalen Lieferketten. Dazu gehören beispielsweise der Schutz vor Kinderarbeit, Zwangsarbeit und Diskriminierung, der Arbeits- und Gesundheitsschutz, das Recht auf faire Löhne und der Schutz der Umwelt. Unternehmen in Deutschland werden damit zur Umsetzung festgelegter Sorgfaltspflichten verpflichtet. Diese Pflichten gelten demnach für den eigenen Geschäftsbereich, das Handeln eines Vertragspartners und das Handeln weiterer mittelbarer Zulieferer.
Das Gesetz gilt bisher für Unternehmen mit mehr als 3000 Beschäftigten. Laut Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) sind davon rund 900 Unternehmen betroffen. Ab 2024 greift das Gesetz für Firmen mit mehr als 1000 Mitarbeitern.
Eine erste Bilanz des Bafa zeigt: Sanktionen wegen Verstößen hat das Bafa im ersten Jahr des Lieferkettengesetzes nach eigenen Angaben noch nicht verhängen müssen. Wie die Behörde nun mitteilte, gab es seit Inkrafttreten des Gesetzes am 1. Januar 486 Kontrollen bei Unternehmen – zum Großteil in der Automobil-, Chemie-, Pharmazie-, Maschinenbau-, Energie-, Möbel-, Textil- sowie Nahrungs- und Genussmittelindustrie. Es seien 38 Beschwerden eingegangen, in sechs Fällen habe das Bafa Kontakt mit dem Unternehmen aufgenommen.
Laut Bafa setzten sich die verpflichteten Unternehmen demnach mit ihren Lieferketten stärker auseinander und die Anforderungen des Gesetzes größtenteils erfolgreich um. Dabei seien sie auch auf ihre Zulieferer zugegangen, um Missstände zu beseitigen oder abzumildern.