Unlautere Kassen, nimmermüde Apotheken |
Hart umkämpft ist zudem der Markt für Schönheitsoperationen, zu denen die Anwälte der Wettbewerbszentrale im laufenden Jahr 70 Anfragen und Beschwerden erhalten haben. Häufig geht es dabei um Vorher-Nachher-Bilder etwa zu Brustvergrößerungen oder Nasenkorrekturen, die über Social Media verbreitet werden. Nach dem Heilmittelwerbegesetz (HWG) sind derartige Abbildungen verboten, um keine Anreize für medizinisch nicht notwendige Behandlungen zu setzen. In mehreren Verfahren geht es nun um die Rechtsfrage, ob Faltenunterspritzungen operative Eingriffe im Sinne des Gesetzes sind und daher nicht mit derartigen Bildern beworben werden dürften.
Die angeblich »beste Haarklinik Deutschlands« und »Deutschlands beste neurologische Klinikgruppe« verzichteten auf die selbstgewählten Prädikate, nachdem die Wettbewerbszentrale mit Klagen gedroht hatte. Die Juristen gehen auch gegen ein Ärzte-Ranking vor, wobei die Gerichte in dieser Frage noch nicht rechtskräftig entschieden haben.