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Geplanter OTC-Versand

Unklarheit über dm-Apothekenzulassung

dm will OTC versenden, hält sich mit konkreten Informationen zum Start aber zurück. Auch über die notwendige Zulassung der »dm-Apotheke« in Tschechien herrscht keine Klarheit. Man sei auf einem guten Weg, heißt es lediglich. Eine Klage gegen die Gesundheitschecks ist derweil auf dem Weg. 
AutorCornelia Dölger
Datum 29.10.2025  09:00 Uhr

Je länger die Tage werden, desto näher dürfte der Starttermin für den OTC-Versand aus Tschechien rücken, den Drogerieriese dm seit Längerem plant. Konkret will man in Karlsruhe aber nicht werden, sondern verweist lediglich darauf, dass man zuversichtlich sei, bis Ende des Jahres starten zu können. Auch bei der Frage, ob die nötige Zulassung durch die zuständige Behörde erteilt wurde, gibt sich dm zugeknöpft. Man mache »sehr gute Fortschritte im Lizensierungsprozess«, bestätigte dm-Chef Christoph Werner zwar jetzt im Interview mit der PZ. Im Detail wolle man sich aber nicht äußern, der Prozess sei komplex.

Eine Anfrage der PZ beim Staatlichen Institut für Arzneimittelkontrolle in Tschechien brachte etwas mehr Klarheit, wenn auch keine vollständige. Demnach sind »die erforderlichen Unterlagen« ausgestellt worden, um den Betrieb der Apotheke aufzunehmen. Zudem sei der Betrieb in die Apothekendatenbank eingetragen worden. Demnach soll die Apotheke »dm-med LÉKÁRNA« heißen, als Chefapothekerin ist Dita Rohrbacherová verzeichnet, Mailadresse und Domain werden genannt. Zur tatsächlichen Eröffnung  sagte man aber nichts, sondern verwies an den Apothekenbetreiber.

Konkurrenz aus den eigenen Reihen

Dass der Einzelhandel es auf den Gesundheits-, gar OTC-Markt abgesehen hat, ist aber längst kein Geheimnis mehr. Das Thema ist aktuell so prominent, dass etliche Medien die Pläne aufgreifen und dabei auch die Apotheken ins Visier nehmen. Deren Rolle in der Gesundheitsversorgung kommentierten unlängst etwa die »Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung« (FAS) und das »Handelsblatt«. Die FAS sparte dabei nicht mit Kritik am Versorgungssystem – und verneinte dabei sogar jeglichen Bedarf an apothekerlicher Versorgung, was in der Apothekenwelt für wütende Reaktionen sorgte

dm bekommt bei seinen Plänen Konkurrenz auch aus den eigenen Reihen. So soll Rossmann einigermaßen ausgereifte Pläne in der Schublade haben, ähnlich wie dm einen OTC-Versandhandel aus dem EU-Ausland aufzubauen, konkret aus den Niederlanden, wie das »Handelsblatt« unlängst berichtete. Gegenüber der PZ bestätigte Rossmann, dass man den Markt »aufmerksam« beobachte. Zu »wettbewerbsrelevanten Fragen oder Spekulationen« wolle man sich aber  grundsätzlich nicht äußern.

Selbst Discounter zieht es offenbar verstärkt in die Sparte Gesundheit. Lidl soll entsprechende Pläne hegen und bereits mit möglichen Kooperationspartnern im Gespräch sein, wie das »Handelsblatt« erfahren haben will. Der Discounter winkt indes ab. Auf PZ-Nachfrage heißt es, aktuell gebe es keine Pläne für einen Einstieg in den Versandhandel mit OTC-Produkten. Offen bleibt, ob Lidl derzeit an Plänen für Gesundheitschecks in den Märkten feilt und wie ausgereift diese sind.

Dass dm seit August solche Checks in vereinzelten Stores anbietet, rief sehr schnell die Fachverbände auf den Plan. Augen- und Hautärztevertreter reagierten geradezu entsetzt auf die entsprechenden Angebote. dm bietet in Kooperation mit Start-ups Augen-, Haut und Blutchecks an. Dass der Drogerieriese damit auch auf rechtlichen Widerstand stößt, kristallisierte sich jetzt heraus. So plant die Wettbewerbszentrale eine Klage gegen dm, im Fokus steht das angebotene Augenscreening. Zuerst berichtete die »Wirtschaftswoche« darüber. Demnach soll dm gleich gegen mehrere rechtliche Vorgaben verstoßen haben:

  • Das Heilpraktikergesetz, wonach nur Befugte Augenheilkunde ausüben dürfen – bei dm sollen es »speziell geschulte Mitarbeiter« sein.
  • Die Zweckbestimmung der beiden medizinischen Geräte für dm-Augenscreenings, die »nur durch medizinisch ausgebildetes Personal verwendet werden dürfen«.
  • Die Gebührenordnung für Ärzte. Der Ergebnisbericht ist aus Sicht der Wettbewerbszentrale eine ärztliche Leistung, die Skleo Health nach der Gebührenordnung für Ärzte abrechnen müsse.
  • Das Werbeverbot für Fernbehandlung im Heilmittelwerbegesetz: dm wirbt mit einer ärztlichen Validierung des Ergebnisberichts, obwohl kein Augenarzt in den Filialen vor Ort ist.
  • Außerdem sei die Werbung für das Augenscreening auf der dm-Webseite eine Irreführung, weil dm laut des Wirtschaftsverbandes damit suggeriere, ein zuverlässiges Prüfergebnis vorzulegen.

Inzwischen kündigte die Wettbewerbszentrale an, dass man vor den Landgerichten Düsseldorf und Karlsruhe klären lassen wolle, ob das bei dm angebotene Augenscreening wettbewerbsrechtlich zulässig sei. Die entsprechenden Klagen werde der Verband »kurzfristig« bei den Gerichten einreichen.

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