Union will höheren Kassenabschlag verhindern |
Die Unionsfraktion im Bundestag will verhindern, dass Apotheken über einen höheren Kassenabschlag belastet werden. / Foto: imago/photothek
Nach Informationen der PZ könnte das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz am kommenden Donnerstag gegen 15 Uhr im Bundestagsplenum aufgerufen werden. Dann wollen SPD, Grüne und FDP das Vorhaben beschließen und somit eines der größten GKV-Spargesetze der vergangenen Jahre. Insbesondere im Pharmabereich wird der Rotstift angesetzt, aber auch bei Apotheken: 2023 und 2024 soll der Kassenabschlag von derzeit 1,77 Euro auf dann 2 Euro steigen.
Die letzten Änderungsanträge der Ampel-Koalition wurden am vergangenen Wochenende bekannt – unter anderem ist darin vorgesehen, den Kassenärzten trotz der Streichung der für sie wichtigen Neupatientenregelung neue Honorarkomponenten für die Aufnahme neuer Patienten zu ermöglichen. Eine Streichung des erhöhten Kassenabschlags für Apotheker ist dort allerdings bislang nicht enthalten. In der Regel werden die letzten Änderungsanträge kurz vor der vorbereitenden Sitzung des Gesundheitsausschusses eingebracht. Im Falle des GKV-Spargesetzes ist die Sitzung des Gesundheitsausschusses für den morgigen Mittwoch angesetzt – rein theoretisch sind also noch kurzfristige Änderungen möglich.
Immerhin: Aus der Oppositionsfraktion von CDU/CSU sind nun mehrere Anträge bekanntgeworden, einer dieser Anträge sieht eine Streichung des erhöhten Abschlags für Apotheken vor. Dem Vernehmen nach will die Unionsfraktion die Änderungsanträge am morgigen Mittwoch in die Ausschusssitzung einbringen – in der Hoffnung, dass der Ausschuss in seiner Beschlussempfehlung für das Plenum einige Punkte berücksichtigt. In der Begründung der Unionsfraktion zur Abschlagsregelung heißt es: »Flächendeckend verfügbare Apotheken sind ein wesentliches Element in der Gesundheitsversorgung. Mit dem Ziel, eine bedarfsgerechte Versorgung wohnortnah weiter zu ermöglichen, wird die Anhebung des Apothekenabschlags gestrichen. Die Beibehaltung der derzeitigen Abschlagshöhe dient insbesondere der wirtschaftlichen Sicherung vor dem Hintergrund der derzeitigen u. a. inflationsbedingten Mehrausgaben insbesondere auch aufgrund der gestiegenen Energiekosten.«