Union will höheren Kassenabschlag verhindern |
Die Unionsfraktion im Bundestag will verhindern, dass Apotheken über einen höheren Kassenabschlag belastet werden. / Foto: imago/photothek
Nach Informationen der PZ könnte das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz am kommenden Donnerstag gegen 15 Uhr im Bundestagsplenum aufgerufen werden. Dann wollen SPD, Grüne und FDP das Vorhaben beschließen und somit eines der größten GKV-Spargesetze der vergangenen Jahre. Insbesondere im Pharmabereich wird der Rotstift angesetzt, aber auch bei Apotheken: 2023 und 2024 soll der Kassenabschlag von derzeit 1,77 Euro auf dann 2 Euro steigen.
Die letzten Änderungsanträge der Ampel-Koalition wurden am vergangenen Wochenende bekannt – unter anderem ist darin vorgesehen, den Kassenärzten trotz der Streichung der für sie wichtigen Neupatientenregelung neue Honorarkomponenten für die Aufnahme neuer Patienten zu ermöglichen. Eine Streichung des erhöhten Kassenabschlags für Apotheker ist dort allerdings bislang nicht enthalten. In der Regel werden die letzten Änderungsanträge kurz vor der vorbereitenden Sitzung des Gesundheitsausschusses eingebracht. Im Falle des GKV-Spargesetzes ist die Sitzung des Gesundheitsausschusses für den morgigen Mittwoch angesetzt – rein theoretisch sind also noch kurzfristige Änderungen möglich.
Immerhin: Aus der Oppositionsfraktion von CDU/CSU sind nun mehrere Anträge bekanntgeworden, einer dieser Anträge sieht eine Streichung des erhöhten Abschlags für Apotheken vor. Dem Vernehmen nach will die Unionsfraktion die Änderungsanträge am morgigen Mittwoch in die Ausschusssitzung einbringen – in der Hoffnung, dass der Ausschuss in seiner Beschlussempfehlung für das Plenum einige Punkte berücksichtigt. In der Begründung der Unionsfraktion zur Abschlagsregelung heißt es: »Flächendeckend verfügbare Apotheken sind ein wesentliches Element in der Gesundheitsversorgung. Mit dem Ziel, eine bedarfsgerechte Versorgung wohnortnah weiter zu ermöglichen, wird die Anhebung des Apothekenabschlags gestrichen. Die Beibehaltung der derzeitigen Abschlagshöhe dient insbesondere der wirtschaftlichen Sicherung vor dem Hintergrund der derzeitigen u. a. inflationsbedingten Mehrausgaben insbesondere auch aufgrund der gestiegenen Energiekosten.«
Auch die Unionsfraktion will allerdings die Krankenkassen entlasten und hat dazu einen Entschließungsantrag vorgelegt, in dem mehrere Punkte vorgeschlagen werden. Kurzfristig sollen demnach die im Koalitionsvertrag vorgesehenen Maßnahmen zur Anhebung der Pauschale für ALG-II-Empfänger sowie zur Dynamisierung des Bundeszuschusses auch unter Nutzung der inflationsbedingten steuerlichen Mehreinnahmen umgesetzt werden. Damit werde die Finanzierung versicherungsfremder Leistungen in einem ersten Schritt systematisch richtig aufgestellt und eine Grundlage für die notwendigen Strukturmaßnahmen gelegt, so die Oppositionsfraktion. Des Weiteren schlagen CDU/CSU vor, einen »gezielten und rückwirkenden Inflationsausgleich für das Gesundheitswesen, die Pflege und die soziale Infrastruktur jetzt zu verabschieden, damit die Einrichtungen die unvorhersehbaren inflationsbedingten Mehrausgaben kurzfristig refinanzieren können«. Zur Erinnerung: Bislang hat Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) nur den Kliniken und Pflegeeinrichtungen Hilfe bei den Energiekosten angekündigt, beschlossen ist allerdings noch nichts.
Zudem wünscht sich die Unionsfraktion eine umfassende Strukturreform – auch unter Beteiligung des Gemeinsamen Bundesausschusses – insbesondere im Klinikbereich. Und auch CDU/CSU wollen »Effizienzreserven« heben, insbesondere durch eine konsequente Digitalisierung (z. B. Ausbau von Telemedizin und Telematik), Ambulantisierung und die verstärkte Delegation von Leistungen auch an nichtärztliche Berufsgruppen. Zudem solle es mehr Wettbewerb und Transparenz zwischen den Krankenkassen zum Nutzen der Versicherten geben. Und weiter: »Kostenträchtige Doppelstrukturen wie der Aufbau von 1.000 Gesundheitskiosken in Zeiten des Fachkräftemangels laufen diesen Zielen zuwider.« Außerdem wird eine umfassende Reform der Pflegeversicherung gefordert, konkrete Wünsche zu dieser Reform legt die Unionsfraktion bislang aber noch nicht vor. Hinzu kommt, dass die Unionsfraktion ein »Sondergutachten über Eigenverantwortung und private Vorsorge« in Auftrag geben will. Denn: »Aufgrund der demografischen und finanziellen Herausforderungen in den kommenden Jahrzehnten wird auch ein höheres Maß an Eigenverantwortung und ergänzende private Vorsorge zu einer tragfähigen Gesundheits- und Pflegeversorgung beitragen müssen.«
Dass die Union für ihre Anträge im Gesundheitsausschuss und im Plenum als Oppositionsfraktion Mehrheiten organisieren kann, ist jedoch unwahrscheinlich.