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Lieferengpässe

Union schärft Positionspapier nach

Die CDU/CSU-Fraktion im Bundestag hat ihr Positionspapier zu Lieferengpässen bei Arzneimitteln aktualisiert. Die Änderungen betreffen vor allem mögliche Pflichten und Strafen für die Hersteller.
Christina Müller
06.11.2019  16:36 Uhr

Nachdem kürzlich auch die SPD ein Diskussionspapier zum Thema Lieferengpässe bei Medikamenten vorgelegt hat, zieht die Union jetzt nach: In der aktualisierten Version ihres Positionspapiers vom September schlägt sie vor, die Möglichkeit zu prüfen, die herstellenden Pharmafirmen zu einer Bevorratung mit versorgungsrelevanten Arzneimitteln für Krankenhäuser zu verpflichten. »Hierbei ist auch die Frage der Finanzierung zu klären«, schreiben die Abgeordneten.

Bisher wollten sie in der stationären Versorgung nur die Vorratshaltung in Klinikapotheken von zwei auf vier Wochen aufstocken. Im ambulanten Bereich gelte es auszuloten, ob sich eine entsprechende Ausweitung der Vorratshaltung bestimmter Medikamente beim Großhandel und beim Hersteller für einen vergleichbaren Zeitraum umsetzen lässt. Ziel ist es, eine dezentrale nationale Arzneimittelreserve zu schaffen, um Versorgungslücken mit Arzneien, die gemäß den Kriterien des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) versorgungsrelevant sind, zu vermeiden.

Wie bereits in der September-Version des Positionspapiers fordert die Unionsfraktion zudem eine Ausweitung der Meldepflicht für Lieferengpässe bei wichtigen Arzneimitteln auf den ambulanten Bereich. Aktuell müssen die Hersteller solcher Mittel lediglich Krankenhausapotheken informieren. Das soll sich nach dem Willen der Gesundheitsexperten von CDU und CSU bald ändern: Demnach haben die Pharmafirmen künftig auch das BfArM unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen, wenn Lieferschwierigkeiten drohen. In der Neufassung des Papiers wollen sie darüber hinaus Kontrollen und Sanktionen einführen für den Fall, dass ein Hersteller dieser Meldepflicht nicht oder erst zeitverzögert nachkommt.

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