| Paulina Kamm |
| 25.11.2025 15:32 Uhr |
Der Verein Frauenhauskoordinierung e.V. kategorisiert »diejenigen Tötungsdelikte, bei denen Frauen aufgrund ihrer Stellung als Frau in der Gesellschaft getötet werden, nicht etwa zufällig oder aufgrund individueller Umstände« als Femizide. Eine einheitliche Definition des Femizid-Begriffs gebe es allerdings nicht. »Die Benennung als Femizid oder Feminizid trägt dazu bei, die Taten stärker sichtbar zu machen und zu verdeutlichen, dass diese Form von Gewalt gesellschaftlich und strukturell tief verwurzelt ist«, bestärkt der Verein.
Auch in der Strafverfolgung spiele eine bundesweit einheitliche Begriffsdefinition eine Rolle. Aktuell können laut BKA Tötungsdelikte an Frauen »nicht als ›Femizide‹ im Sinne des allgemeinen Verständnisses ›Tötung einer Frau, weil sie eine Frau ist‹ interpretiert werden«, so das BKA. »Eine trennscharfe Abbildung und Benennung von Femiziden ist daher auf Basis der vorliegenden kriminalstatistischen Daten nicht möglich.«
Bund und Länder haben sich laut BKA dafür ausgesprochen, eine bundeseinheitliche polizeiliche Definition zu Femiziden zu erarbeiten. Trotz mangelnder Begriffsdefinition lassen sich dennoch Erkenntnisse aus der Polizeistatistik ableiten: »Die ›Opfer-Tatverdächtigen-Beziehung‹ zeigt etwa, dass der Anteil weiblicher Opfer innerhalb von (Ex-) Partnerschaften bei über 80 Prozent liegt«, so das BKA.
Ärztliches Personal ist laut der Vorsitzenden des Marburger Bunds oft die erste Anlaufstelle für die hilfesuchenden Frauen. Ärztinnen und Ärzte seien Bezeugende, wie aus verbaler Gewalt und frauenfeindlicher Hetze körperliche Gewalt entstehe. Johna fordert neben mehr Schutz, mehr Prävention und niedrigschwelliger Zugänge zu medizinischer, psychosozialer und rechtlicher Unterstützung auch eine gesellschaftliche Wandlung: »Wir brauchen eine Gesellschaft, die Gewalt in jeder Form ächtet und in der Täter konsequent zur Rechenschaft gezogen werden.«
Die ABDA startete bereits im Jahr 2020 eine Kooperation mit dem Hilfetelefon »Gewalt gegen Frauen«. Apotheken können unter www.hilfetelefon.de/materialien-bestellen kostenfrei Infomaterialien bestellen. Die mehrsprachigen Flyer können beispielsweise in der Offizin ausgelegt werden. Empfehlungen und Anregungen finden Apothekenteams unter www.hilfetelefon.de/materialien.