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Winterhoff-Prozess

Umstrittener Pipamperon-Einsatz bei Kindern

Laut Anklage soll der Kinderpsychiater Michael Winterhoff jungen Patienten ohne medizinische Notwendigkeit das Antipsychotikum Pipamperon verordnet und Nebenwirkungen in Kauf genommen haben. Nun steht er deshalb vor Gericht.
AutorKontaktdpa
AutorKontaktPZ
Datum 13.02.2025  16:15 Uhr
Verteidigung argumentiert mit »Systemsprengern«

Verteidigung argumentiert mit »Systemsprengern«

Winterhoff wurde einer breiten Öffentlichkeit unter anderem als Talkshow-Gast und Autor von Erziehungsratgebern bekannt, etwa dem Bestseller »Warum unsere Kinder Tyrannen werden«. Seine Verteidigerin gab am ersten Verhandlungstag eine Erklärung für ihren Mandanten ab und wies die Vorwürfe gegen ihn zurück. Er habe das Medikament nicht standardmäßig verschrieben, um Patienten ruhigzustellen, sondern nur »als flankierende Maßnahme« und stets mit medizinischem Grund, betonte Rechtsanwältin Kerstin Stirner. Viele der 36 Kinder und Jugendlichen seien »Systemsprenger« gewesen – Härtefälle, die aufgrund ihrer psychischen Verfassung in Alltag und Schule nicht mehr zurechtgekommen und deshalb in Heimen untergebracht gewesen seien.

Für solche Patienten, die eine lange Leidensgeschichte mit mehreren erfolglosen Behandlungen hinter sich hätten, sei Winterhoff oft die letzte Hoffnung gewesen. Er habe mit seinen Methoden große Erfolge erzielt und die Sorgeberechtigten ordnungsgemäß aufgeklärt. »Seine Ansätze mögen kontrovers diskutiert werden, er steht in der Fachwelt aber keineswegs alleine damit da«, sagte Stirner.

Pipamperon gehöre zu den am häufigsten verordneten Antipsychotika in der Kinder- und Jugendpsychiatrie. Es gebe keinen Fall, in dem die Verordnung des Medikaments durch Winterhoff nachweislich zu einem Schaden geführt habe, sagte die Anwältin. »Er handelte allein mit dem Ziel, Patienten zu helfen.«

Das Bonner Landgericht hat für den Prozess mit zahlreichen Zeugen und Sachverständigen rund 40 Verhandlungstage bis Ende Juli angesetzt. Bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens gilt für den Angeklagten die Unschuldsvermutung.

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