Ultraschall-Untersuchungen verwenden Schallwellen zur Bildgebung, keine Strahlung. Sie sind fester Bestandteil der Schwangerschaftsvorsorge. / © Adobe Stock/pressmaster
Die Deutsche Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin (DEGUM) und der Berufsverband der Frauenärzte (BVF) weisen die Behauptung zurück, Ultraschalluntersuchungen setzten das ungeborene Kind einer »Strahlenbelastung« aus oder seien gefährlich. »Diese Aussage ist fachlich falsch und irreführend«, betont Professor Dr. Ingo Gottschalk, Leiter der DEGUM-Sektion Gynäkologie und Geburtshilfe in einer Mitteilung der Fachgesellschaften. »Ultraschall arbeitet nicht mit Strahlung, sondern mit Schallwellen – er ist das sicherste bildgebende Verfahren überhaupt.«
Anlass für diese Stellungnahme der Fachgesellschaften: Der Chef des Medizinischen Dienstes des Bundes, Dr. Stefan Gronemeyer, hatte im Interview mit dem Redaktions-Netzwerk Deutschland vor dem sogenannten Babyfernsehen gewarnt und behauptet, nicht medizinisch begründete Ultraschalluntersuchungen setzten den Embryo unnötiger Strahlung aus.
Seit 2021 sei das sogenannte Babyfernsehen – also Ultraschalluntersuchungen ohne medizinische Indikation – zu Recht untersagt worden und werde von den Fachgesellschaften nicht unterstützt. Medizinisch indizierte Ultraschalluntersuchungen hingegen seien unverzichtbar für die sichere Betreuung von Schwangeren und ihren ungeborenen Kindern.
Ultraschalluntersuchungen würden bereits seit mehr als 50 Jahren in der Geburtshilfe eingesetzt und seien umfassend wissenschaftlich untersucht. »Internationale Fachgesellschaften, die Weltgesundheitsorganisation und die Bundesärztekammer bestätigen übereinstimmend, dass fachgerecht durchgeführte Ultraschalluntersuchungen sicher für Mutter und Kind sind«, betonen die Fachgesellschaften.
Auch Dr. Klaus Doubek, Präsident des BVF, betont: »Sowohl die Untersuchungen nach der Mutterschaftsrichtlinie als auch weitere medizinisch sinnvolle Ultraschalluntersuchungen im Rahmen der Schwangerenvorsorge (etwa das Ersttrimesterscreening oder angezeigte Verlaufskontrollen) tragen entscheidend zur individuellen Betreuung von Schwangeren und ihren ungeborenen Kindern bei.« Irreführende Kritik an fachärztlichen Leistungen schädige das Vertrauensverhältnis und wirke sich negativ auf die Versorgung der vulnerablen Gruppe der Schwangeren aus.