Ukrainische Ärzte sollen schneller praktizieren können |
Die Bundesregierung will angehenden Ärztinnen und Ärzten aus der Ukraine den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt erleichtern. / Foto: IMAGO/VectorFusionArt
Der Bund prüfe aktuell eine Rechtsänderung, die eine Fortsetzung nicht abgeschlossener ukrainischer ärztlicher Ausbildungen in Deutschland ermöglichen solle, erklärte das Bundesgesundheitsministerium auf Anfrage. Eine entsprechende Änderung der Approbationsordnung für Ärzte werde derzeit vorbereitet.
Für die Erteilung von Berufserlaubnissen durch die Länder an ukrainische Ärztinnen und Ärzte mit abgeschlossener Ausbildung sei allerdings keine Rechtsänderung durch den Bund notwendig, betonte das Ministerium.
Es reagierte damit auf entsprechende Forderungen aus den Ländern - und auf einen Bericht der »Welt am Sonntag«, wonach seit Beginn des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine mehr als 1400 aus dem Land geflohene Ärztinnen und Ärzte in Deutschland auf eine Zulassung warten.
Nach einer Umfrage der »Welt am Sonntag« haben seit Kriegsbeginn im Februar 2022 mindestens 1674 geflüchtete ukrainische Ärztinnen und Ärzte einen Antrag auf Approbation gestellt, um in Deutschland praktizieren zu dürfen. Lediglich 187 Anträge seien bisher bewilligt worden, 1402 befänden sich noch in Bearbeitung, heißt es in dem Bericht.
Die Zahlen basieren den Angaben zufolge auf Rückmeldungen aus 14 Bundesländern, Bremen und Hessen konnten demnach nur unvollständige Daten liefern. Die Wartezeiten seien nicht allein für Ukrainer so lang. Zwischen der Antragstellung von Medizinern aus Ländern außerhalb der Europäischen Union und der Bewilligung ihrer Approbation lägen typischerweise zwischen 15 Monaten und drei Jahren, so der Bericht.
Susanne Johna, Vorsitzende der Medizinervereinigung Marburger Bund, verwies bei der »Welt am Sonntag« darauf, dass sich Ärztinnen und Ärzte aus Drittstaaten immer häufiger für andere europäische Länder entschieden. »Schuld an der Misere sind vor allem bürokratische Hürden und personell ausgezehrte Landesbehörden«, so Johna.
Der Gesundheitsminister von Niedersachsen, Andreas Philippi (SPD), nahm hingegen Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (ebenfalls SPD) in die Verantwortung. »Wir appellieren an den Bundesgesundheitsminister, die Bundesärzteordnung und Approbationsordnung so zu ändern, dass Anerkennungsverfahren digital, standardisiert und somit deutlich schneller erfolgen«, sagte er der Zeitung.
Deutschland könne es sich nicht leisten, Ärztinnen und Ärzten aus dem Ausland bürokratische Steine in den Weg zu legen. Eine ähnliche Empfehlung hatte auch der Bundesrat Anfang Juli ausgesprochen.
Lauterbach wies die Kritik auf der Plattform X zurück. »Leider ist es so, dass viele Länder sowohl zu wenige Deutsche ausbilden als auch zu wenige Ausländer zulassen«, schrieb er. Das Thema sei aber Teil der Gesundheitsreformen im Herbst und schließe auch die Anerkennung ausländischer Pflegekräfte ein.
Um den Abbau von bürokratischen Hürden ging es dem Bundesminister auch bei der geplanten Apotheken-Reform (ApoRG). Wohl um zu umgehen, dass das Gesetz im Bundesrat zustimmungspflichtig wird, hatte der Bundesgesundheitsminister den entsprechenden Kabinettsentwurf kürzlich noch einmal überarbeitet.
Demnach soll die Regelung für ausländische Fachkräfte gestrichen werden. Ursprünglich sollten adäquate Anerkennungsmöglichkeiten für Fachkräfte ermöglicht werden, die ohne abgeschlossenes Pharmaziestudium nach Deutschland kommen und aufgrund von Konflikten im Ausbildungsstaat ihre Ausbildung nicht abschließen konnten. Diesen Fachkräften sollte die Aufnahme apothekerlicher Tätigkeiten ermöglicht werden.