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Kommentar

Überraschende Entscheidung in Großbritannien

Die britische Regierung hat auf Empfehlungen der Arzneimittelaufsichtsbehörde MHRA dem Impfstoffkandidaten AZD1222 der Firma Astra-Zeneca und des Jenner-Instituts der Universität Oxford eine Notzulassung erteilt. Diese Entscheidung überrascht. Denn der Impfstoff glänzte bisher nicht durch überzeugende Erfolgsmeldungen.
Theo Dingermann
30.12.2020  17:30 Uhr

Kein Musterbeispiel für Transparenz

Transparenz war eine der ganz großen positiven Begleiterscheinungen dieser schrecklichen Pandemie. Und Transparenz bei der Impfstoffentwicklung mit »Lichtgeschwindigkeit« war das dominierende Argument, um zum Impfen zu ermutigen. Davon kann in diesem Fall nicht die Rede sein. Da kann man nur hoffen, dass die Verantwortlichen die vielen Zweifel an dieser Impfstoffentwicklung durch die Kommunikation der Entscheidungsbasis zügig ausräumen.

Abzuwarten bleibt, wie die europäische Arzneimittelbehörde EMA den Impfstoff einschätzt und auf welcher Datenbasis sie eine Zulassung erteilt. Sorgfalt geht hier eindeutig vor Hektik. Denn die Situation ist nicht nur ernst, sondern auch einzigartig. Mit der Zulassung eines Vektorimpfstoffs werden zwei völlig verschiedene Impfstofftypen im Markt verfügbar sein. Da sollte der Bürger schon davon ausgehen können, dass die verschiedenen Impfstoffe wenigstens nachweislich ähnlich wirksam sind. Dies gilt umso mehr als offen ist, ob man den Impfstoff auswählen kann, mit dem man geimpft werden möchte. Das gilt noch nicht als abgemacht, zumal schon heftig damit geworben wird, dass der Astra-Zeneca-Impfstoff ganz besonders preisgünstig und unkompliziert zu lagern und zu transportieren ist.

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